Ratgeber · 6 Min. Lesezeit
Frühstartrente Kritik: 6 Einwände – und was sie für Eltern heißen
Ungerecht für ältere Kinder, zu hohe Zuzahlungen, Verfall mit 35, Banken im Klassenzimmer: Was Grüne (Kleine Anfrage 21/8253 vom 06.10.2026), Verbraucherschützer, Bundesrat und Banken an der Frühstartrente kritisieren – mit Quelle und Folge für Eltern.
Von Sandro Günther · veröffentlicht 6.10.2026 · zuletzt geprüft 6.10.2026 · Grundlage: Kleine Anfrage BT-Drs. 21/8253 (hib 778/2026 vom 06.10.2026), Stellungnahmen zur Anhörung im Finanzausschuss am 05.10.2026, Entschließungsantrag Ausschussdrs. 21(7)174, BR-Drs. 445/26 (Beschluss), Gesetzentwurf BT-Drs. 21/7864
Kurz: Grundsätzlich abgelehnt hat die Frühstartrente bisher niemand – weder in der Anhörung des Bundestags noch im Bundesrat. Gestritten wird über sechs Punkte: wer sie bekommt (erst ab Jahrgang 2020, erst ab 6), wie viel Eltern zuzahlen dürfen, was mit Kindern ohne eigenes Depot passiert, die Kosten, das Geld nach dem 18. Geburtstag und die Finanzbildung. Am 6. Oktober 2026 hat die Grünen-Fraktion dazu eine Kleine Anfrage mit 25 Fragen an die Bundesregierung veröffentlicht (BT-Drs. 21/8253). Hier stehen die Einwände nebeneinander – mit Quelle und was sie für Eltern bedeuten.
Die Kritik auf einen Blick
| Einwand | wer ihn erhebt | was der Entwurf sagt |
|---|---|---|
| Ältere Kinder gehen leer aus | Grüne, Kreditwirtschaft, GDV, Initiative Digitale Altersvorsorge | Start mit Jahrgang 2020, jedes Jahr kommt einer dazu |
| Erst ab 6, nicht ab Geburt | Grüne, Initiative Digitale Altersvorsorge, Kreditwirtschaft (Depot ab 0) | 10 € vom 6. bis 18. Geburtstag, „Anlagehorizont zwölf Jahre“ |
| Zuzahlungen bis 6.840 € verstärken Ungleichheit | vzbv, Grüne; Bundesrat will nur einen Vertrag je Kind | private Beiträge bis 6.840 € im Jahr |
| Kinder ohne eigenes Depot sind benachteiligt, Geld verfällt mit 35 | Grüne, vzbv, Bundesrat, Prof. Malmendier, Die Linke | kollektive Anlage durch den Bund, Übertragung bis zum 35. Geburtstag |
| Teure Anschlussprodukte ab 18 | Grüne, vzbv | Kostenverbot nur bis 18 |
| Produktinformation statt Finanzbildung | Grüne, vzbv, Bonfig, Hantke | Informationspflichten der Anbieter (§ 26) |
Aus der Gegenrichtung kritisieren Banken, Fondsverband und Versicherer das Verbot von Abschluss- und Vertriebskosten bis 18 – dazu unten mehr.
1. „Ungerecht für ältere Kinder“: nur ab Jahrgang 2020
Nach dem Entwurf beginnt die Frühstartrente mit den Kindern, die 2026 sechs werden. Für ältere Kinder dürfen zwar Verträge geschlossen werden, aber „ohne staatliche Zuwendungen“ (Begründung, BT-Drs. 21/7864). Ein 2019 geborenes Kind bekommt also nichts, sein 2020 geborenes Geschwisterkind bis zu 1.440 Euro.
- Grüne (Kleine Anfrage 21/8253): Die Eingrenzung sei „weder nachvollziehbar noch sinnvoll“. Sie fragen, aus welchen Gründen ältere Jahrgänge „komplett ausgeschlossen“ werden und ob die Regierung erwogen hat, allen bei Inkrafttreten Minderjährigen ab diesem Zeitpunkt bis 18 die 10 Euro zu zahlen. Schon im Entschließungsantrag vom 1. Oktober verlangen sie alle 6- bis 18-Jährigen.
- Kreditwirtschaft, GDV, Initiative Digitale Altersvorsorge: fordern in der Anhörung ebenfalls mehr Jahrgänge.
- Bundesrat: greift die Jahrgangsgrenze in seiner Stellungnahme nicht an.
- Kosten: Der Entwurf rechnet mit 198 Millionen Euro 2027 und 411 Millionen Euro 2030. Was eine Ausweitung kosten würde, hat keiner der Kritiker beziffert.
Für Eltern heißt das: Wer ein Kind vor 2020 hat, sollte nicht auf eine Ausweitung warten. Was diese Kinder trotzdem bekommen (Kinderzulage im Elterndepot bis 300 Euro im Jahr) und wie man Geschwister ausgleicht: Frühstartrente für Kinder vor 2020. Prüfen nach Geburtsjahr: alle Jahrgänge.
2. Erst ab 6, nicht ab Geburt
Die Begründung des Entwurfs: Vom 6. bis 18. Geburtstag beträgt der „Anlagehorizont somit in Summe zwölf Jahre, was am Aktienmarkt eine solide Rendite bei geringem Risiko ermöglicht“. Die Grünen fragen in der Kleinen Anfrage ausdrücklich auch nach dem Ausschluss „jüngerer Jahrgänge ab Geburt“. Die Initiative Digitale Altersvorsorge wünscht perspektivisch einen Start ab Geburt, die Kreditwirtschaft will allen Kindern von 0 bis 17 wenigstens die Depoteröffnung erlauben.
Für Eltern heißt das: Für Babys und Kleinkinder gibt es bis 6 kein Staatsgeld. Wer früher anfangen will, nimmt ein normales Kinderdepot – was dort bis 18 zusammenkommt, zeigt der Kinderdepot-Rechner.
3. Zuzahlungen bis 6.840 Euro im Jahr
Eltern, Großeltern und andere dürfen nach dem Entwurf bis zu 6.840 Euro im Jahr dazulegen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband rechnet vor: Wer das voll ausschöpft, zahlt rund 82.000 Euro ein; das verstärke Vermögensunterschiede und überdecke den Bildungszweck. Er will Zuzahlungen in der Förderphase ganz ausschließen. Die Grünen wollen die Grenze „deutlich“ senken, ohne Zahl. Der Bundesrat will nur einen steuerlich begünstigten Vertrag je Kind bis 18 – nach dem Entwurf wären zwei möglich. Die Grünen fragen zudem, wie Zuzahlungen bei der Auszahlung besteuert werden und was steuerlich anders ist als beim normalen Kinderdepot. Die Kreditwirtschaft dagegen bewertet Zuzahlungen „besonders positiv“.
Für Eltern heißt das: Mit größeren eigenen Beträgen lieber warten, bis die Grenze und die Steuerregel im beschlossenen Gesetz stehen. Geld im Frühstartrente-Vertrag ist bis 65 gebunden; ein Kinderdepot gehört dem Kind mit 18. Unterschiede im Detail: Kinderdepot und Steuern.
4. Kinder ohne eigenes Depot: kollektive Anlage und Verfall mit 35
Eröffnen die Eltern kein Depot, legt der Bund die 10 Euro gebündelt an. Das Kind kann das Guthaben bis zum 35. Geburtstag in einen eigenen Vertrag holen, sonst fällt es an den Bund zurück. Hier ist die Kritik am breitesten:
- Grüne: sehen Kinder in der kollektiven Anlage benachteiligt, „insbesondere, was den Bildungseffekt angeht“. Sie fragen, ob Kinder aus Haushalten mit geringerem Einkommen dort überproportional landen, warum es keine individuellen Konten beim öffentlichen Standarddepot gibt und warum nicht abgerufenes Geld mit 35 an den Bund fällt statt automatisch weitergeführt zu werden.
- vzbv und Bundesrat: fordern einen automatischen oder erleichterten Übergang in ein öffentliches Standarddepot ab 18, Informationen über das Guthaben und eine Warnung vor dem Verfall.
- Prof. Malmendier: regelmäßige Information wie ein Depotauszug, sonst drohe mit 18 und 35 ein Bruch.
- Die Linke: hat schon im September nach dem Verfall mit 35 gefragt (BT-Drs. 21/8060).
Für Eltern heißt das: Mit einem eigenen Vertrag für das Kind stellt sich die Frage nicht. Wie das geht, sobald es zugelassene Anbieter gibt: So funktioniert der Antrag.
5. Kosten: zu streng für die Banken, zu locker ab 18 für Verbraucherschützer
Bis zum 18. Geburtstag dürfen Anbieter keine Abschluss- und Vertriebskosten verlangen (§ 3 Abs. 2 Nr. 1 des Entwurfs).
- Kreditwirtschaft, Fondsverband BVI, GDV, Smartbroker: halten das Verbot für überflüssig, weil der Kostendeckel des Standarddepots ohnehin gilt; es erschwere Beratung.
- Grüne und vzbv: sehen das Gegenteil – mit der Volljährigkeit entfielen alle Schutzvorschriften. Die Grünen fragen, wie verhindert wird, dass junge Erwachsene in „teure, provisionsorientierte“ Anschlussverträge gelenkt werden, und ob Anbieter auf Zuzahlungen oder ab 18 auch ohne Vertragswechsel Abschlusskosten erheben dürfen.
Für Eltern heißt das: Vor dem Abschluss die Effektivkosten vergleichen und mit dem Kind kurz vor 18 besprechen, dass ein Anbieterwechsel kein Muss ist. Was Anbieter bisher planen: Anbieter und Zulassung.
6. Finanzbildung: Produktinformation ist kein Unterricht
Der Entwurf will Finanzwissen über Informationen der Anbieter und öffentlicher Stellen fördern (§ 26). Die Bildungsforscher Bonfig und Hantke halten das für unzureichend, der vzbv will Bildungsangebote von Anbietern an Schulen ausschließen. Die Grünen kritisieren, dass die Anbieter-Informationen weder standardisiert noch an Qualitätskriterien gebunden seien und „interessengeleitet und zu Werbezwecken“ eingesetzt werden könnten. Sie fragen nach Zeitplan und Eckpunkten der Finanzbildungsstrategie des Bundes und nach einer einheitlichen Berichterstattung, die Angebote vergleichbar macht.
Für Eltern heißt das: Die Depot-Auszüge ersetzen kein Gespräch. Wer mit dem Kind über Geld reden will, kann die eigene Rechnung nutzen: Was wird aus 10 Euro im Monat?
Was die Kritik am Gesetz ändern kann
Eine Kleine Anfrage ändert das Gesetz nicht; sie verpflichtet die Bundesregierung zur Antwort. Auch der Entschließungsantrag der Grünen braucht als Oppositionsantrag die Stimmen der Koalition. Ändern kann sich der Text nur über die Beschlussempfehlung des Finanzausschusses vor der 2. und 3. Lesung. Geplanter Start bleibt der 01.01.2027. Alle Positionen aus der Anhörung im Detail: Auswertung der Anhörung vom 5. Oktober. Ob sich die Frühstartrente trotz der Kritik lohnt: Ist die Frühstart-Rente sinnvoll?
Kurz gefragt
- Was wird an der Frühstartrente kritisiert?
- Vor allem sechs Punkte: dass sie erst ab Jahrgang 2020 und erst ab 6 Jahren gilt, private Zuzahlungen bis 6.840 Euro im Jahr, die kollektive Anlage mit Verfall des Guthabens mit 35, fehlender Schutz vor teuren Anschlussverträgen ab 18 und Produktinformation statt Finanzbildung. Banken und Versicherer kritisieren umgekehrt das Verbot von Abschluss- und Vertriebskosten.
- Warum bekommen Kinder vor 2020 keine Frühstartrente?
- Der Entwurf startet mit dem Jahrgang, der 2026 sechs wird, und nimmt jedes Jahr den nächsten auf. Die Begründung nennt einen Anlagehorizont von zwölf Jahren vom 6. bis 18. Geburtstag; die Kosten liegen laut Entwurf bei 198 Millionen Euro 2027 und 411 Millionen Euro 2030. Die Grünen halten die Grenze für nicht nachvollziehbar und haben am 06.10.2026 per Kleiner Anfrage nach den Gründen gefragt.
- Was fragen die Grünen in ihrer Kleinen Anfrage zur Frühstartrente?
- In 25 Fragen (BT-Drs. 21/8253) unter anderem: warum ältere und jüngere Jahrgänge ausgeschlossen sind, ob Kinder aus ärmeren Haushalten häufiger in der kollektiven Anlage landen, warum das Geld mit 35 an den Bund fällt, wie teure Anschlussprodukte ab 18 verhindert werden und wie Zuzahlungen besteuert werden. Die Antwort der Bundesregierung steht aus.
- Ist die Frühstartrente ungerecht?
- Das ist eine politische Bewertung, die wir nicht treffen. Kritiker verweisen auf die Jahrgangsgrenze 2020 und darauf, dass hohe private Zuzahlungen Vermögensunterschiede verstärken können. Die Bundesregierung begründet die Grenzen mit einem einheitlichen Anlagezeitraum von zwölf Jahren; die Kosten beziffert der Entwurf auf 198 Millionen Euro 2027.
- Wird die Frühstartrente wegen der Kritik noch geändert?
- Offen. Kleine Anfragen und Oppositionsanträge ändern das Gesetz nicht. Entscheidend ist die Beschlussempfehlung des Finanzausschusses vor der 2. und 3. Lesung. Geplanter Start ist der 1. Januar 2027.
Quellen
- Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Umsetzung der geplanten Frühstartrente, BT-Drs. 21/8253 (28.09.2026)
- Deutscher Bundestag, hib 778/2026: Grüne thematisieren geplante Frühstartrente (06.10.2026)
- Deutscher Bundestag, hib 773/2026: Finanzwirtschaft lobt die Frühstartrente (05.10.2026)
- Deutscher Bundestag – Anhörung zur Einführung einer Frühstartrente (Stellungnahmen)
- Stellungnahme Verbraucherzentrale Bundesverband (22.09.2026)
- Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Ausschussdrucksache 21(7)174 vom 01.10.2026
- Stellungnahme des Bundesrates, BR-Drs. 445/26 (Beschluss) vom 25.09.2026
- Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke, BT-Drs. 21/8060
- Gesetzentwurf der Bundesregierung, BT-Drs. 21/7864 (07.09.2026)
Dieser Artikel gibt den Stand des Gesetzentwurfs wieder und ist keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung. Paragraphen beziehen sich auf das Frühstartrentengesetz in der Fassung des Regierungsentwurfs.
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