Frühstartrente-Ratgeber

Ratgeber · 6 Min. Lesezeit

Frühstartrente-Anhörung am 5. Oktober 2026: Was sich noch ändern kann

Am Montag, 5. Oktober 2026, hört der Finanzausschuss acht Sachverständige zur Frühstartrente. Die Streitpunkte aus den schriftlichen Stellungnahmen – Zuzahlungen, Kostenverbot, Altersgrenze, kollektive Anlage – und was das für Eltern heißt.

Von Sandro Günther · veröffentlicht 4.10.2026 · zuletzt geprüft 4.10.2026 · Grundlage: Schriftliche Stellungnahmen zur Anhörung des Finanzausschusses (Stand 04.10.2026), BR-Drs. 445/26 (Beschluss), Gesetzentwurf BT-Drs. 21/7864

Am Montag, 5. Oktober 2026, von 14 bis 15.30 Uhr befragt der Finanzausschuss des Bundestags acht Sachverständige zum Gesetzentwurf der Frühstartrente (BT-Drs. 21/7864). Die Anhörung ist der letzte große Schritt vor der Ausschussberatung; danach folgen zweite und dritte Lesung und der zweite Durchgang im Bundesrat. Geplanter Start bleibt der 01.01.2027.

Sechs der acht schriftlichen Stellungnahmen sind schon veröffentlicht. Wir haben sie gelesen und die Punkte zusammengefasst, die für Eltern zählen.

Stand 4. Oktober 2026. Eine Anhörung ändert das Gesetz nicht. Ob der Bundestag einen der Vorschläge übernimmt, zeigt erst die Beschlussempfehlung des Finanzausschusses. Wir ergänzen diese Seite nach der Anhörung.

Wer spricht – und auf wessen Vorschlag

Sachverständigebenannt von
Bundesverband Investment und Asset Management (BVI)CDU/CSU
Die Deutsche Kreditwirtschaft (federführend: Volks- und Raiffeisenbanken, BVR)CDU/CSU
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV)CDU/CSU
Thomas Soltau, Smartbroker AGCDU/CSU
Prof. Dr. Ulrike Malmendier, University of California, BerkeleySPD
Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv)SPD
JProf. Dr. Anja Bonfig, PH Schwäbisch GmündBündnis 90/Die Grünen
Prof. Dr. Harald Hantke, Leuphana Universität LüneburgDie Linke

Mitberaten werden ein Antrag der Linken zur finanziellen Bildung (BT-Drs. 21/8125) und ein Antrag der AfD für ein „Junior-Spardepot“ (BT-Drs. 21/2163). Die Stellungnahmen von BVI und Prof. Malmendier lagen am 4. Oktober noch nicht vor.

Die fünf Streitpunkte

1. Private Zuzahlungen bis 6.840 Euro im Jahr

Nach dem Entwurf dürfen Eltern, Großeltern und andere bis zu 6.840 Euro im Jahr in das Frühstartrente-Depot einzahlen. Hier liegen die Positionen am weitesten auseinander:

  • vzbv: Zuzahlungen in der Förderphase ganz ausschließen. Wer den Rahmen voll nutzt, zahlt rund 82.000 Euro ein; Unterschiede von über 100.000 Euro zwischen Kinderdepots seien denkbar. Das verstärke Vermögensunterschiede und überdecke den Bildungszweck.
  • Deutsche Kreditwirtschaft: bewertet Zuzahlungen „besonders positiv“.
  • Initiative Digitale Altersvorsorge (Stellungnahme von Smartbroker): will Zuzahlungen zusätzlich steuerlich fördern, auch Zuzahlungen des Arbeitgebers der Eltern. Außerdem soll Geld, das über die staatlichen 10 Euro hinaus eingezahlt wurde, für Ausbildung oder Studium entnommen werden dürfen – sonst bleibe das Depot bis zur Rente gebunden.
  • Bundesrat: will nur einen steuerlich begünstigten Vertrag je Kind bis 18 zulassen. Nach dem Entwurf wären zwei möglich – und damit bis zu 13.680 Euro im Jahr.

2. Verbot von Abschluss- und Vertriebskosten

Bis zum 18. Geburtstag dürfen Anbieter nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 des Entwurfs keine Abschluss- und Vertriebskosten verlangen, weder beim Abschluss noch beim Wechsel. Dazu gilt der Kostendeckel des Standarddepots.

  • Kreditwirtschaft, GDV und Smartbroker halten das Verbot für überflüssig, weil der Kostendeckel schon greift. Die Kreditwirtschaft könnte mit einem Verbot nur der Wechselkosten leben.
  • vzbv verteidigt das Verbot und will klargestellt haben, dass es auch für private Zuzahlungen gilt.

Für Eltern heißt das: Fällt das Verbot, bleibt der Kostendeckel – aber Anbieter könnten Abschlusskosten innerhalb des Deckels berechnen. Vor dem Abschluss lohnt deshalb der Blick auf die Effektivkosten.

3. Erst ab 6 Jahren und nur ab Jahrgang 2020

Der Entwurf startet mit den Sechsjährigen. Die Kreditwirtschaft will alle 6- bis 17-Jährigen einbeziehen oder wenigstens allen Kindern von 0 bis 17 die Eröffnung eines Depots erlauben. Der GDV fordert die Förderung für alle Jahrgänge, die Initiative Digitale Altersvorsorge alle Kinder bis 18 und perspektivisch einen Start ab Geburt. Kosten oder Gegenfinanzierung nennt keiner der Verbände. Wer heute schon prüfen will, ob das eigene Kind dabei ist: Übersicht nach Geburtsjahrgang.

4. Die kollektive Anlage – und der Verfall mit 35

Eröffnen Eltern kein Depot, legt der Bund die 10 Euro gebündelt an. Das Kind kann das Geld bis zum 35. Geburtstag in einen eigenen Vertrag holen, sonst fällt es an den Bund zurück.

  • vzbv: Schon in der kollektiven Anlage individuelle Unterkonten führen und diese mit 18 möglichst automatisch im staatlichen Standarddepot weiterführen – oder zumindest mit 18, 21, 25, 30 und vor dem 35. Geburtstag ein Angebot schicken. Begründung: Gerade junge Erwachsene ohne eigenes Depot würden sonst gezielt mit teureren Produkten umworben.
  • Bundesrat: ähnlich – ein Angebot für ein öffentliches Standarddepot ab 18, dreimalige Information über das eigene Guthaben und eine Warnung vor dem Verfall mit 35.
  • Smartbroker-Initiative: kritisiert die Bundesbank-Lösung grundsätzlich und will, dass Eltern aktiv zur eigenen Anlageentscheidung ermutigt werden.

Für Eltern heißt das: Mit einem eigenen Vertrag für das Kind stellt sich die Frage nach dem Verfall gar nicht.

5. Finanzbildung – und Banken im Klassenzimmer

Der Entwurf will mit der Frühstartrente auch Finanzwissen fördern, vor allem über Informationen zur Wertentwicklung (§ 26). Die beiden Bildungsforscher Bonfig und Hantke halten das für unzureichend: Produktinformationen seien noch keine Bildung, und Schule dürfe kein Ort für Produktwerbung werden. Der vzbv fordert, dass Anbieter und Vertriebe keine Bildungsangebote zur Frühstartrente an Schulen machen dürfen. Der GDV sieht in der Frühstartrente dagegen einen Anknüpfungspunkt für die Finanzbildungsstrategie des Bundes.

Weitere Vorschläge aus den Stellungnahmen

  • GDV: Versicherer sollen das Geld auch in ihrem Sicherungsvermögen anlegen dürfen.
  • Kreditwirtschaft: Kunden über die staatliche Verifikation digital identifizieren; Anbieter sollen den Wohnsitz des Kindes nicht zusätzlich melden müssen.
  • Smartbroker-Initiative: Bei Vertragsschluss sofort prüfen können, ob für das Kind schon ein geförderter Vertrag besteht. Nach dem Entwurf gilt bei zwei Verträgen der ältere, die Ablehnung kommt erst Monate später.
  • Bundesrat: Ein ruhender Vertrag soll ohne Mehrkosten wieder aufleben, sobald wieder eingezahlt wird.
  • Kreditwirtschaft und GDV drängen auf eine schnelle Verabschiedung, damit Anbieter zum 01.01.2027 Produkte anbieten können.

Was Eltern jetzt tun können

  1. Nichts überstürzen. Zertifizierte Frühstartrente-Verträge gibt es erst nach dem Beschluss. Niemand kann heute schon ein „Frühstartrente-Depot“ verkaufen.
  2. Prüfen, ob das Kind zu den ersten Jahrgängen gehört – laut Entwurf startet Jahrgang 2020 (rückwirkend für 2026), dann jedes Jahr der nächste.
  3. Bei Zuzahlungen abwarten, was im Gesetz steht. Ob es eine Grenze von einem Vertrag je Kind gibt und ob Geld vor der Rente entnommen werden darf, ist offen. Wer schon jetzt für das Kind spart, ist mit einem normalen Kinderdepot flexibel.
Allgemeine Information, keine Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung. Wiedergegeben sind die Positionen aus den schriftlichen Stellungnahmen, keine eigene Bewertung. Maßgeblich ist das Gesetz in der beschlossenen Fassung.

Kurz gefragt

Wann ist die Anhörung zur Frühstartrente?
Am Montag, 5. Oktober 2026, von 14 bis 15.30 Uhr im Finanzausschuss des Bundestags (Paul-Löbe-Haus, Saal E 400). Die Sitzung ist öffentlich.
Ist die Frühstartrente damit beschlossen?
Nein. Nach der Anhörung berät der Finanzausschuss und gibt eine Beschlussempfehlung ab; danach folgen die zweite und dritte Lesung im Bundestag und der zweite Durchgang im Bundesrat. Geplanter Start ist der 1. Januar 2027.
Werden private Zuzahlungen in die Frühstartrente verboten?
Das ist offen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert, Zuzahlungen in der Förderphase auszuschließen; Kreditwirtschaft und Smartbroker wollen sie behalten oder sogar steuerlich fördern. Der Bundesrat will nur einen begünstigten Vertrag je Kind bis 18.
Bekommen auch ältere Kinder die Frühstartrente?
Nach dem Entwurf nicht: Sie startet mit dem Jahrgang 2020. Kreditwirtschaft, GDV und die Initiative Digitale Altersvorsorge fordern in der Anhörung, mehr Jahrgänge einzubeziehen. Ob der Bundestag das übernimmt, ist offen.
Was passiert mit dem Geld, wenn Eltern kein Depot eröffnen?
Der Bund legt die 10 Euro kollektiv an. Das Kind kann das Guthaben bis zum 35. Geburtstag in einen eigenen Vertrag übertragen, sonst fällt es an den Bund zurück. vzbv und Bundesrat fordern einen leichteren Übergang ab 18 und eine Warnung vor dem Verfall.

Quellen

Dieser Artikel gibt den Stand des Gesetzentwurfs wieder und ist keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung. Paragraphen beziehen sich auf das Frühstartrentengesetz in der Fassung des Regierungsentwurfs.

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