Frühstartrente-Ratgeber

Glossar

Die Begriffe des Gesetzentwurfs, so kurz wie möglich.

Altersvorsorgedepot
Neue Produktform aus dem Altersvorsorgereformgesetz 2026: ein Depot für die geförderte private Altersvorsorge ohne Garantiepflicht, in dem Aktien und Fonds gehalten werden können. Der Frühstartrente-Vertrag ist ein Altersvorsorgedepot-Vertrag nach § 1 Abs. 1c AltZertG.
AltZertG
Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz. Regelt, welche Verträge als geförderte Altersvorsorge gelten. Das Bundeszentralamt für Steuern zertifiziert die Produkte; nur zertifizierte Verträge erhalten die Frühstartrente (§ 3 Abs. 1 FrühStRG-E).
Anspruchsberechtigter
Das Kind selbst. Anspruchsberechtigt sind Kinder im Sinne des § 32 Abs. 1 EStG zwischen dem vollendeten 6. und 18. Lebensjahr mit erstem Wohnsitz in Deutschland (§ 1 Abs. 2 FrühStRG-E).
Eigenbeiträge
Zahlungen der Eltern (oder anderer) in den Frühstartrente-Vertrag zusätzlich zu den staatlichen 10 Euro. Zulässig bis 6.840 Euro pro Kalenderjahr (§ 3 Abs. 3 FrühStRG-E). Nur der auf Eigenbeiträgen beruhende Vertragsteil kann gekündigt oder ruhend gestellt werden.
Kollektive Anlage
Legt der Bund für Kinder ohne eigenen Vertrag an: 10 Euro pro Monat je Kind im Sondervermögen „Frühstartrente“, ab 1. Januar 2028 verwaltet von der Deutschen Bundesbank (§§ 21–22 FrühStRG-E). Der Anspruch kann später als Startkapital in einen eigenen Vertrag übertragen werden.
Startkapital
Einmalzahlung bei spätem Vertragsschluss: die bis dahin kollektiv angelegten Beträge samt Erträgen, berechnet je Geburtsjahrgang anhand von Musterkindern (§ 10 FrühStRG-E).
Später Vertragsschluss
Vertragsschluss nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem das Kind 7 geworden ist (§ 9 FrühStRG-E). Folge: Startkapital aus der kollektiven Anlage, laufende Zahlungen ab dem folgenden Quartal.
Zentrale Zulagenstelle (ZfA)
Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen bei der Deutschen Rentenversicherung Bund. Prüft den Anspruch und zahlt die Frühstartrente in den Vertrag (§§ 4, 6, 8 FrühStRG-E). Eltern haben mit ihr keinen direkten Kontakt – der Anbieter meldet.
Steuer-Identifikationsnummer
Elfstellige Nummer des Bundeszentralamts für Steuern, die jedes Kind nach der Geburt erhält. Ohne sie kein Anspruch; der Anbieter übermittelt sie bei der Antragstellung (§ 1 Abs. 2 FrühStRG-E).
Zertifizierung
Prüfung eines Vorsorgeprodukts durch das Bundeszentralamt für Steuern nach § 5 AltZertG. Erst zertifizierte Frühstartrente-Verträge sind förderfähig. Stand September 2026 gibt es keine, weil das Gesetz noch nicht beschlossen ist.