Frühstartrente-Ratgeber

Ratgeber · 5 Min. Lesezeit

Welche Anbieter dürfen die Frühstartrente anbieten – und was heute schon geht

Zertifizierung nach AltZertG, Kostenverbot bis 18, kollektive Anlage als Auffanglösung. Plus: Was ein heutiges Kinderdepot vom künftigen Frühstartrente-Vertrag unterscheidet.

Von Sandro Günther · veröffentlicht 14.9.2026 · zuletzt geprüft 14.9.2026 · Grundlage: Regierungsentwurf, noch nicht beschlossen

Wer darf anbieten?

Anbieter im Sinne des Entwurfs sind Anbieter von Altersvorsorgeverträgen nach § 1 Abs. 2 AltZertG – also Banken, Fondsgesellschaften, Versicherer und Wertpapierinstitute, deren Produkt vom Bundeszentralamt für Steuern zertifiziert ist (§ 5 Abs. 1 des Entwurfs). Für die Frühstartrente kommt ein neuer Produkttyp hinzu: der Altersvorsorgedepot-Vertrag nach § 1 Abs. 1c AltZertG, der mit dem Altersvorsorgereformgesetz vom Mai 2026 geschaffen wurde.

Was der Vertrag erfüllen muss

  • Keine Abschluss- und Vertriebskosten bis 18 – weder beim Abschluss noch bei einer Übertragung (§ 3 Abs. 2 Nr. 1).
  • Ruhen lassen darf man nur die eigenen Beiträge; die staatlichen Zahlungen laufen weiter.
  • Kündigung nur für den auf Eigenbeiträgen beruhenden Teil oder zur vollständigen Übertragung auf einen anderen begünstigten Vertrag.
  • Bis 18 nicht beleihbar, nicht veräußerbar, nicht pfändbar (§ 2 Abs. 4).
  • Auszahlung nur als Altersleistung, grundsätzlich ab 65.

Junior-Depot heute vs. Frühstartrente-Vertrag morgen

Junior-/Kinderdepot (heute)Frühstartrente-Vertrag (ab 2027, Entwurf)
Staatliche Zahlungkeine10 €/Monat, 6 bis 18
Verfügbarkeitjederzeit (durch die Eltern bzw. ab 18 das Kind)gefördertes Kapital erst ab 65
SteuernFreistellungsauftrag des Kindes, Abgeltungsteuer auf ErträgeErträge bis zur Auszahlungsphase steuerfrei, nachgelagerte Besteuerung
Kostenje nach Anbieterkeine Abschluss-/Vertriebskosten bis 18; laufende Kosten möglich
Zertifizierungnicht nötigPflicht (AltZertG)

Ein heute eröffnetes Junior-Depot ist also kein Frühstartrente-Vertrag und lässt sich nach jetzigem Stand auch nicht einfach „umwandeln“. Wer beides will – die 10 Euro vom Staat und flexibles Sparen für Ausbildung oder Führerschein –, wird voraussichtlich zwei Produkte brauchen.

Welche Anbieter sind zu erwarten?

Naheliegend sind die Häuser, die heute Kinderdepots und Riester-Fondssparpläne anbieten: Direktbanken wie ING, Consorsbank, comdirect und 1822direkt, Neobroker wie Scalable Capital und Trade Republic, Fondsgesellschaften wie Union Investment und DWS. Offizielle Zulassungen gibt es noch keine – der Entwurf ist nicht beschlossen. Unsere Anbieter-Übersicht führt, wer heute Kinderdepots hat, und wird ergänzt, sobald das Bundeszentralamt für Steuern Zertifizierungen erteilt.

Und wenn kein Anbieter passt?

Dann greift die kollektive Anlage: Der Bund legt die 10 Euro pro Monat für alle Kinder ohne Vertrag am Kapitalmarkt an – ab 2028 im Sondervermögen „Frühstartrente“ bei der Bundesbank, nach Anlagerichtlinien, die das Finanzministerium festlegt. Das Guthaben kann jederzeit später als Startkapital in einen eigenen Vertrag übertragen werden.

Kurz gefragt

Kann ich mein bestehendes Junior-Depot als Frühstartrente nutzen?
Nach dem Entwurf nicht. Gefördert werden nur zertifizierte Altersvorsorgedepot-Verträge; ein normales Junior-Depot erfüllt die Anforderungen (Auszahlungsbindung, Kostenverbot, Zertifizierung) nicht.
Welche Anbieter sind schon zugelassen?
Stand September 2026 keine. Zertifizierungen kann das Bundeszentralamt für Steuern erst nach Inkrafttreten erteilen.

Quellen

Dieser Artikel gibt den Stand des Gesetzentwurfs wieder und ist keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung. Paragraphen beziehen sich auf das Frühstartrentengesetz in der Fassung des Regierungsentwurfs.

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