Ratgeber · 5 Min. Lesezeit
Frühstartrente beantragen: So läuft der Vertragsschluss – Schritt für Schritt
Kein Formular, keine Behörde: Der Anbieter beantragt die Frühstartrente automatisch. Was Eltern vorbereiten müssen, was der Anbieter tut und was die Zentrale Zulagenstelle prüft.
Von Sandro Günther · veröffentlicht 14.9.2026 · zuletzt geprüft 14.9.2026 · Grundlage: Regierungsentwurf, noch nicht beschlossen
Die gute Nachricht zuerst: Es gibt keinen Antrag, den Eltern ausfüllen müssen. Der Entwurf baut auf dem Verfahren der Riester-Zulage auf, bei dem der Anbieter die Daten an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) meldet. Für die Frühstartrente gilt das genauso.
Schritt 1: Zertifizierten Anbieter wählen
Nur Verträge, die nach dem Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG) zertifiziert sind und die neuen Anforderungen des § 1 Abs. 1c AltZertG erfüllen, sind förderfähig (§ 3 Abs. 1). Die Zertifizierung erteilt das Bundeszentralamt für Steuern. Stand September 2026 ist noch kein Anbieter zertifiziert – das kann erst passieren, wenn das Gesetz beschlossen ist. Unsere Anbieter-Übersicht zeigt, wer heute Kinderdepots hat und wer eine Frühstartrente-Lösung angekündigt hat.
Schritt 2: Vertrag auf den Namen des Kindes abschließen
Der Vertrag lautet auf das Kind; die Eltern handeln als gesetzliche Vertreter. Der Anbieter braucht die Steuer-Identifikationsnummer des Kindes, Geburtsdatum und Meldeadresse. Vor Vertragsschluss muss er darauf hinweisen, dass er die Frühstartrente im Namen des Kindes beantragt – Eltern können dem in Textform widersprechen (§ 5 Abs. 2).
Schritt 3: Der Anbieter meldet an die ZfA
Der Anbieter übermittelt den Antragsdatensatz elektronisch an die ZfA. Diese prüft mit dem Bundeszentralamt für Steuern, ob das Kind die Voraussetzungen erfüllt (Alter, Wohnsitz, Kindeseigenschaft) und ob nicht bereits für einen anderen Vertrag gezahlt wird (§§ 6, 7, 13).
Schritt 4: Monatliche Zahlung in den Vertrag
Die ZfA zahlt die 10 Euro monatlich in den Vertrag ein (§ 8). Der Anbieter legt das Geld nach den Vertragsbedingungen an – bei den meisten erwartbaren Produkten in breit gestreute Aktien-ETFs. Eltern können zusätzlich bis zu 6.840 Euro im Jahr einzahlen.
Wenn man später dran ist: Startkapital
Wird der Vertrag erst nach dem Kalenderjahr des 7. Geburtstags geschlossen, spricht der Entwurf von einem „späten Vertragsschluss“ (§ 9). Dann überweist die ZfA das bis dahin kollektiv angelegte Guthaben einschließlich Erträgen als einmaliges Startkapital (§ 10) – die laufenden Zahlungen beginnen ab dem Quartal nach dem Antrag. Die Höhe des Startkapitals berechnet die Bundesbank jahrgangsweise anhand von „Musterkindern“.
Checkliste für Eltern
- Steuer-ID des Kindes (Schreiben des Bundeszentralamts für Steuern, sonst beim Finanzamt erfragen)
- Geburtsurkunde oder Ausweis des Kindes für die Legitimation beim Anbieter
- Ausweise beider Sorgeberechtigten (Anbieter verlangen in der Regel beide Unterschriften)
- Entscheidung: nur die 10 Euro oder zusätzlicher Sparplan?
Kurz gefragt
- Brauche ich für die Frühstartrente ein Formular?
- Nein. Der Anbieter beantragt die Frühstartrente elektronisch bei der Zentralen Zulagenstelle, sobald der Vertrag geschlossen ist.
- Was passiert, wenn wir erst mit 10 Jahren einen Vertrag abschließen?
- Das bis dahin kollektiv angelegte Guthaben wird als Startkapital in den Vertrag übertragen; die laufenden Zahlungen beginnen ab dem folgenden Quartal.
Quellen
- Gesetzentwurf der Bundesregierung, BT-Drs. 21/7864 (07.09.2026)
- BMF: Gesetzentwurf und Dokumente zur Frühstartrente
Dieser Artikel gibt den Stand des Gesetzentwurfs wieder und ist keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung. Paragraphen beziehen sich auf das Frühstartrentengesetz in der Fassung des Regierungsentwurfs.
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