Frühstartrente-Ratgeber

Ratgeber · 5 Min. Lesezeit

Kinderdepot eröffnen: Unterlagen, Ablauf und was mit 18 passiert

Kinderdepot eröffnen in 5 Schritten: welche Unterlagen die Bank will, warum beide Eltern unterschreiben, Kinderdepot oder Depot der Eltern – und was am 18. Geburtstag mit dem Geld geschieht.

Von Sandro Günther · veröffentlicht 2.10.2026 · zuletzt geprüft 2.10.2026 · Grundlage: Bürgerliches Gesetzbuch (§§ 2, 1629, 1642, 1698 BGB), Einkommensteuergesetz, Erbschaftsteuergesetz – Stand 2026

Ein Kinderdepot – bei vielen Banken „Junior-Depot" genannt – ist ein ganz normales Wertpapierdepot, das auf den Namen des Kindes läuft. Die Eltern eröffnen und verwalten es, bis das Kind 18 ist. Die Eröffnung dauert online meist nur einen Abend. Wichtiger als das Formular ist die Entscheidung davor: Soll das Geld wirklich dem Kind gehören?

Vorher entscheiden: Kinderdepot oder Depot der Eltern?

Kinderdepot (Name des Kindes)Depot der Eltern „für das Kind"
Wem gehört das Geld?dem Kind – jede Einzahlung ist eine Schenkungden Eltern
Steuer auf ErträgeFreibeträge des Kindes: 1.000 € Sparer-Pauschbetrag, mit NV-Bescheinigung zusätzlich der GrundfreibetragFreibeträge der Eltern, die oft schon ausgeschöpft sind
Wer entscheidet über Verkäufe?bis 18 die Eltern, und zwar im Interesse des Kindesallein die Eltern
Ab 18das Kind alleinweiter die Eltern
Geld zurückholennicht möglichjederzeit

Faustregel: Wer sicher ist, dass das Geld für das Kind bestimmt bleibt, spart im Kinderdepot und nutzt dessen Freibeträge. Wer sich offenhalten will, das Geld selbst zu brauchen oder erst später zu übergeben, spart im eigenen Depot. Beides ist legitim – nur ein Hin und Her funktioniert nicht, denn Geld des Kindes dürfen die Eltern nicht für sich verwenden. Die Steuerseite im Detail: Kinderdepot und Steuern 2026.

Die Eröffnung in 5 Schritten

  1. Anbieter wählen. Junior-Depots gibt es bei den meisten Direktbanken und Neobrokern. Achten Sie auf Depotgebühr, Kosten pro Sparplan-Ausführung, ETF-Auswahl und darauf, ob ein Verrechnungskonto für das Kind dazugehört. Eine Übersicht steht unter Anbieter.
  2. Unterlagen bereitlegen. Üblich sind: Ausweis beider Eltern, Geburtsurkunde oder Ausweis des Kindes, die Steuer-ID des Kindes und bei alleinigem Sorgerecht ein Nachweis darüber. Welche Dokumente genau verlangt werden, legt jede Bank selbst fest.
  3. Beide Eltern legitimieren sich. Eltern vertreten ihr Kind gemeinschaftlich (§ 1629 BGB). Deshalb verlangen Banken in der Regel, dass sich beide sorgeberechtigten Elternteile per Video- oder Online-Ident ausweisen und den Antrag bestätigen. Das ist der häufigste Grund, warum eine Eröffnung hängen bleibt.
  4. Freistellungsauftrag erteilen. Gleich bei der Eröffnung 1.000 Euro für das Kind freistellen. Sonst zieht die Bank auf jede Ausschüttung und auf die Vorabpauschale Steuer ab.
  5. Sparplan einrichten. Ein breit gestreuter Aktien-ETF mit einer festen Monatsrate ist der verbreitetste Weg. Wie viel daraus werden kann, zeigt der Rechner; durchgerechnet etwa auf der Seite 50 Euro im Monat.

Wer darf einzahlen?

Jeder. Großeltern, Paten oder Tanten können direkt auf das Verrechnungskonto des Kindes überweisen. Auch das ist eine Schenkung an das Kind; steuerlich gelten hohe Freibeträge (200.000 Euro je Großelternteil, 20.000 Euro bei nicht verwandten Paten, jeweils innerhalb von zehn Jahren, § 16 ErbStG). Bei regelmäßigen kleinen Beträgen spielt das praktisch keine Rolle.

Was dürfen die Eltern mit dem Geld machen?

Bis zum 18. Geburtstag verwalten die Eltern das Depot. Das Gesetz verlangt, das Geld des Kindes „nach den Grundsätzen einer wirtschaftlichen Vermögensverwaltung" anzulegen (§ 1642 BGB). Ein langfristiger, breit gestreuter Sparplan passt dazu; das Geld für eigene Zwecke zu entnehmen, nicht.

Was passiert mit 18?

Mit 18 ist das Kind volljährig (§ 2 BGB), die Vermögenssorge der Eltern endet. Sie müssen ihm das Vermögen herausgeben und auf Verlangen Rechenschaft über die Verwaltung ablegen (§ 1698 BGB). Praktisch stellt die Bank das Junior-Depot auf ein normales Depot des jungen Erwachsenen um, der Zugriff der Eltern endet. Ob das Geld dann in den Führerschein, das Studium oder ein Auto fließt, entscheidet allein das Kind.

Wer das verhindern will, kann es nur vorher regeln: indem er im eigenen Depot spart. Ein Kinderdepot lässt sich über den 18. Geburtstag hinaus nicht „sperren".

Und die Frühstart-Rente?

Die geplante Frühstart-Rente ist ebenfalls ein Depot auf den Namen des Kindes – mit 10 Euro Zuschuss im Monat vom Staat, aber für die Altersvorsorge gebunden. Sie ersetzt das Kinderdepot nicht, sondern kommt dazu: das eine für die Rente, das andere für Ausbildung und Start ins Leben. Den Unterschied zeigt der Vergleich Frühstartrente vs. Junior-Depot.

Allgemeine Information, keine Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung. Unterlagen und Ablauf unterscheiden sich je Bank; maßgeblich sind die Bedingungen des jeweiligen Anbieters.

Kurz gefragt

Müssen beide Eltern ein Kinderdepot eröffnen?
In der Regel ja. Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht vertreten das Kind gemeinschaftlich (§ 1629 BGB), deshalb verlangen Banken die Legitimation beider. Bei alleinigem Sorgerecht genügt ein Elternteil mit Nachweis.
Welche Unterlagen braucht man für ein Kinderdepot?
Üblich sind die Ausweise beider Eltern, Geburtsurkunde oder Ausweis des Kindes und die Steuer-ID des Kindes. Die genaue Liste legt jede Bank selbst fest.
Was passiert mit dem Kinderdepot, wenn das Kind 18 wird?
Das Kind wird volljährig und verfügt allein über das Depot. Die Bank stellt es auf ein normales Depot um, die Eltern verlieren den Zugriff und müssen auf Verlangen Rechenschaft über die Verwaltung ablegen (§ 1698 BGB).
Können Eltern Geld aus dem Kinderdepot zurückholen?
Nein. Einzahlungen auf ein Depot im Namen des Kindes sind Schenkungen. Die Eltern dürfen das Geld nur im Interesse des Kindes verwalten, nicht für eigene Zwecke entnehmen.
Kinderdepot oder Depot der Eltern – was ist besser?
Das Kinderdepot spart Steuern, weil die Freibeträge des Kindes gelten, gibt aber ab 18 die Kontrolle ab. Das eigene Depot behält die Kontrolle, nutzt aber die Freibeträge der Eltern.

Quellen

Dieser Artikel gibt den Stand des Gesetzentwurfs wieder und ist keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung. Paragraphen beziehen sich auf das Frühstartrentengesetz in der Fassung des Regierungsentwurfs.

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