Ratgeber · 5 Min. Lesezeit
Staatliches Altersvorsorgedepot 2027: Regierung nennt keinen Starttermin (Stand 07.10.2026)
Das öffentliche Standarddepot steht im Gesetz, kommt aber wohl nicht zum 01.01.2027: Das BMF „prüft derzeit“, sagt die Regierung am 07.10.2026 im Bundestag. Was das Standarddepot ist, was es kostet und was Eltern jetzt tun können.
Von Sandro Günther · veröffentlicht 9.10.2026 · zuletzt geprüft 9.10.2026 · Grundlage: Plenarprotokoll 21/98 vom 07.10.2026 (Frage 23), BT-Drs. 21/6726, Gesetzesbeschluss BR-Drs. 206/26 (Altersvorsorgereformgesetz, BGBl. I 2026 Nr. 156), BR-Drs. 206/26 (B)
Kurz: Das Altersvorsorgereformgesetz erlaubt ein Standarddepot von einem öffentlichen Träger – umgangssprachlich das „staatliche Altersvorsorgedepot“. Ob es zum Start der neuen Förderung am 1. Januar 2027 da ist, ist offen. Auf die Frage nach dem Zeitplan antwortete die Bundesregierung am 7. Oktober 2026 im Bundestag ohne Termin: „Das Bundesministerium der Finanzen prüft derzeit, wie die Aufgabe umgesetzt werden kann.“ Die privaten Altersvorsorgedepots von Banken und Brokern starten unabhängig davon.
Was die Regierung am 7. Oktober gesagt hat
Der Abgeordnete Stefan Schmidt (Grüne) fragte, bis wann die Rechtsverordnung kommt, damit das öffentliche Standarddepot spätestens zum 1. Januar 2027 angeboten wird. Die Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs im Finanzministerium, Michael Schrodi (Plenarprotokoll 21/98, Frage 23), in vier Punkten:
- Das BMF prüft derzeit, wie die Aufgabe umgesetzt werden kann – ein Datum für die Verordnung nennt die Antwort nicht.
- Die Aufgabe sei komplex: Es gebe keine Behörde mit den nötigen Verwaltungsstrukturen, dazu hohe europarechtliche Hürden.
- Die Anforderungen hätten sich durch die Alterssicherungskommission (Empfehlungen Juni 2026) verändert: Sie empfiehlt eine Kapitalrente in der gesetzlichen Rentenversicherung und, Doppelstrukturen in der kapitalgedeckten Vorsorge zu vermeiden.
- Zahlreiche private Anbieter hätten angekündigt, zum 1. Januar 2027 Produkte mit Kosten weit unter dem Kostendeckel von 1 % anzubieten.
Unsere Einordnung: Ein Starttermin zum 1. Januar 2027 ist nach dieser Antwort nicht absehbar. Selbst eine fertige Verordnung müsste vor der Verkündung erst dem Bundestag zugeleitet werden, der sie ändern oder ablehnen kann (§ 1 Abs. 1e AltZertG). Der Hinweis auf „Doppelstrukturen“ lässt offen, ob das öffentliche Standarddepot überhaupt in der geplanten Form kommt. Beschlossen ist dazu nichts – das Gesetz gilt unverändert.
Chronik: Was bisher zum öffentlichen Standarddepot geschah
| Datum | Schritt |
|---|---|
| 27.03.2026 | Bundestag beschließt das Altersvorsorgereformgesetz mit Verordnungsermächtigung für einen öffentlichen Träger |
| 08.05.2026 | Bundesrat stimmt zu und bittet, dass das öffentliche Standardprodukt spätestens ab 1. Januar 2027 vermarktet werden kann, die Deutsche Bundesbank als Vermögensverwalter bevorzugt geprüft wird und es eine nachhaltige Variante gibt (BR-Drs. 206/26 (B)) |
| 26.05.2026 | Gesetz ausgefertigt (BGBl. I 2026 Nr. 156) |
| 24.06.2026 | Antwort auf Kleine Anfrage: BMF ist „mit möglichen Trägern im Gespräch“, Abstimmungen in der Regierung „noch nicht abgeschlossen“ (BT-Drs. 21/6726) |
| 07.10.2026 | Antwort im Bundestag: BMF „prüft derzeit“, kein Termin, Verweis auf EU-Recht und Alterssicherungskommission (Plenarprotokoll 21/98) |
Was ist ein Standarddepot überhaupt?
Das Standarddepot ist eine vereinfachte Form des neuen Altersvorsorgedepots. Jede Bank oder jeder Broker mit zertifiziertem Produkt kann es anbieten; der öffentliche Träger wäre nur ein zusätzlicher Anbieter. Die Regeln stehen in § 1 Abs. 1c und § 2a AltZertG in der Fassung des Altersvorsorgereformgesetzes:
| Merkmal | Standarddepot | freies Altersvorsorgedepot |
|---|---|---|
| Abschluss | muss online möglich sein | je nach Anbieter |
| Anlage | genau zwei Fonds: einer in Risikoklasse 1–2, einer in Risikoklasse 3–5; der Sparer bestimmt die Aufteilung, sonst gilt die vertragliche Standardaufteilung | Fonds, ETFs und bestimmte Anleihen nach Wahl |
| Kosten | Effektivkosten höchstens 1,0 % (§ 2a Abs. 2) | kein gesetzlicher Deckel |
| Vor der Rente | automatisches Absichern: 5 Jahre vorher höchstens 50 %, ab 2 Jahren vorher höchstens 30 % im riskanteren Fonds (andere Quoten auf Wunsch) | keine Vorgabe |
| Förderung | gleich: Grundzulage, Kinderzulage bis 300 € je Kind, Steuervorteil | |
Der Unterschied öffentlich vs. privat liegt also nicht in der Förderung, sondern beim Anbieter: Ein staatlicher Träger hätte kein Vertriebsinteresse und sollte nach dem Willen des Bundesrats als Vergleichsmaßstab („Benchmark“) für Kosten und Qualität dienen.
Was heißt das für Eltern und die Frühstartrente?
- Kinderzulage: Die 300 Euro je Kind gibt es in jedem zertifizierten Altersvorsorgedepot, auch im privaten Standarddepot einer Bank. Niemand muss auf den staatlichen Anbieter warten, um sie zu bekommen. Rechnung: Kinderzulage im Altersvorsorgedepot.
- Frühstartrente: Der Entwurf zur Frühstartrente nutzt das öffentliche Standarddepot nicht. Für Kinder ohne eigenen Vertrag ist eine kollektive Anlage vorgesehen, verwaltet von der Deutschen Bundesbank. Bundesrat, Verbraucherzentralen und Grüne fordern, dass Kinder mit 18 in ein öffentliches Standarddepot wechseln können – ohne fertiges öffentliches Depot läuft diese Forderung ins Leere. Mehr: Kritik an der Frühstartrente.
- Kosten: Auch ohne staatlichen Anbieter gilt im Standarddepot jedes Anbieters der Kostendeckel von 1,0 %. Vergleichen lohnt trotzdem: Bei 100 Euro im Monat über 30 Jahre und angenommenen 6 % Rendite vor Kosten stehen am Ende rund 94.900 Euro mit 0,3 % Kosten gegenüber rund 83.200 Euro mit 1,0 % – etwa 11.600 Euro Unterschied (eigene Modellrechnung, ohne Zulagen). Selbst rechnen: Altersvorsorgedepot-Rechner.
Was Sie jetzt tun können
- Nicht auf den Staat warten, wenn Sie 2027 starten wollen. Die Förderung ist bei allen zertifizierten Anbietern gleich.
- Effektivkosten vergleichen, sobald die Anbieter ihre Produktinformationsblätter veröffentlichen – sie sind Pflicht.
- Riester-Sparer: erst die Wege prüfen – behalten, umstellen oder wechseln.
- Diese Seite merken: Wir tragen ein, sobald die Regierung einen Träger oder einen Termin nennt. Laufende Meldungen: Ticker.
Kurz gefragt
- Gibt es ab 2027 ein staatliches Altersvorsorgedepot?
- Das Gesetz erlaubt es (§ 1 Abs. 1e AltZertG), einen Termin gibt es aber nicht. Am 07.10.2026 sagte die Bundesregierung im Bundestag, das Finanzministerium prüfe derzeit, wie die Aufgabe umgesetzt werden kann; es gebe keine Behörde mit den nötigen Strukturen und hohe europarechtliche Hürden.
- Wer soll das öffentliche Standarddepot anbieten?
- Das ist offen. Der Träger soll in einer Rechtsverordnung bestimmt werden. Der Bundesrat bat, bevorzugt die Deutsche Bundesbank als Vermögensverwalter zu prüfen. Laut Bundesregierung (Juni 2026) laufen Gespräche mit möglichen Trägern.
- Was ist der Unterschied zwischen Standarddepot und Altersvorsorgedepot?
- Das Standarddepot ist eine vereinfachte Variante des Altersvorsorgedepots: genau zwei Fonds (sicherer und riskanter), Online-Abschluss, automatisches Absichern vor der Rente und Effektivkosten von höchstens 1,0 %. Im freien Altersvorsorgedepot wählt man die Anlagen selbst, ohne gesetzlichen Kostendeckel. Die Förderung ist gleich.
- Wie hoch sind die Kosten im Standarddepot?
- Die Effektivkosten dürfen höchstens 1,0 % betragen (§ 2a Abs. 2 AltZertG). Das gilt für jeden Anbieter eines Standarddepots, nicht nur für einen staatlichen.
- Sollte ich auf das staatliche Depot warten?
- Für die Förderung ist das nicht nötig: Grundzulage, Kinderzulage und Steuervorteil gibt es bei jedem zertifizierten Anbieter. Ob und wann ein öffentliches Angebot kommt, ist offen. Diese Seite ist allgemeine Information, keine Anlageberatung.
Quellen
- Deutscher Bundestag – Plenarprotokoll 21/98 vom 07.10.2026, Frage 23 (Antwort Schrodi)
- Deutscher Bundestag – Drucksache 21/6726, Antwort zur Umsetzung des öffentlichen Standarddepots
- Bundesrat – Drucksache 206/26, Gesetzesbeschluss Altersvorsorgereformgesetz (§ 1 Abs. 1c, 1e, § 2a AltZertG)
- Bundesrat – Drucksache 206/26 (B), Entschließung zum öffentlichen Standardprodukt
- BMF – Fragen und Antworten zur Reform der geförderten privaten Altersvorsorge
Dieser Artikel gibt den Stand des Gesetzentwurfs wieder und ist keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung. Paragraphen beziehen sich auf das Frühstartrentengesetz in der Fassung des Regierungsentwurfs.
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