Ratgeber · 5 Min. Lesezeit
Kinderzulage im Altersvorsorgedepot 2027: 300 Euro je Kind – so rechnet sie sich
Ab 01.01.2027 zahlt der Staat im neuen Altersvorsorgedepot 1 Euro Kinderzulage je gespartem Euro, bis 300 Euro je Kind. Tabelle für 1–3 Kinder, wer die Zulage bekommt, was mit Riester passiert.
Von Sandro Günther · veröffentlicht 3.10.2026 · zuletzt geprüft 3.10.2026 · Grundlage: Altersvorsorgereformgesetz 2026, FAQ des Bundesfinanzministeriums (Stand 05.05.2026), Gesetzentwurf BT-Drs. 21/4088
Ab dem 1. Januar 2027 dürfen Banken und Broker das neue, staatlich geförderte Altersvorsorgedepot anbieten – den Nachfolger der Riester-Rente. Für Eltern ist darin vor allem eine Zahl wichtig: Für jedes Kind gibt es 1 Euro Kinderzulage je selbst gespartem Euro, höchstens 300 Euro im Jahr. Die Zulage geht in den Vertrag eines Elternteils, nicht in ein Depot des Kindes.
Die Regeln in Kürze
- Kinderzulage: 1 Euro je gespartem Euro bis zu einem Eigenbeitrag von 300 Euro, also höchstens 300 Euro pro Kind und Jahr – unabhängig vom Geburtsjahr des Kindes.
- Grundzulage: 50 Cent je Euro für die ersten 360 Euro, 25 Cent je Euro für weitere bis zu 1.440 Euro – höchstens 540 Euro im Jahr.
- Mindesteigenbeitrag: 120 Euro im Jahr.
- Berufseinsteigerbonus: einmalig 200 Euro, wer den Vertrag vor dem 25. Geburtstag abschließt.
- Dauer: Die Kinderzulage gibt es, solange für das Kind Kindergeld festgesetzt ist.
Quelle für alle Beträge: Fragen und Antworten des Bundesfinanzministeriums zur Reform (Stand 05.05.2026).
Rechnung: Was Eltern im Jahr an Zulagen bekommen
Die Kinderzulage wird für jedes Kind aus denselben Eigenbeiträgen berechnet. 300 Euro im Jahr – 25 Euro im Monat – reichen deshalb für die volle Kinderzulage aller Kinder.
| Eigenbeitrag im Jahr | Grundzulage | Zulagen gesamt mit 1 Kind | mit 2 Kindern | mit 3 Kindern |
|---|---|---|---|---|
| 120 € (10 €/Monat) | 60 € | 180 € | 300 € | 420 € |
| 300 € (25 €/Monat) | 150 € | 450 € | 750 € | 1.050 € |
| 600 € (50 €/Monat) | 240 € | 540 € | 840 € | 1.140 € |
| 1.200 € (100 €/Monat) | 390 € | 690 € | 990 € | 1.290 € |
| 1.800 € (150 €/Monat) | 540 € | 840 € | 1.140 € | 1.440 € |
Eigene Rechnung nach den Sätzen des BMF, ohne Berufseinsteigerbonus und ohne zusätzlichen Steuervorteil. Den prüft das Finanzamt bei der Steuererklärung (Sonderausgabenabzug); er kann bei höheren Einkommen dazukommen.
Das Wichtigste: Bei 25 Euro im Monat legt der Staat mit einem Kind 150 %, mit zwei Kindern 250 % obendrauf. Jeder Euro über 300 Euro bringt nur noch die Grundzulage von 50 bzw. 25 Cent.
Welcher Elternteil bekommt die Kinderzulage?
Die Kinderzulage gibt es für jedes Kind nur einmal. Nach dem Gesetzentwurf geht sie an den Elternteil, für den das Kindergeld festgesetzt ist. Verheiratete, nicht dauernd getrennt lebende Eltern können sie mit einer gemeinsamen Erklärung gegenüber dem Anbieter dem anderen Elternteil zuordnen; für ein abgelaufenes Beitragsjahr lässt sich das nicht zurücknehmen. Die frühere Riester-Regel „bei verheirateten Eltern grundsätzlich die Mutter“ entfällt (BT-Drs. 21/4088, Begründung zu § 85 Abs. 2 EStG).
Praktisch heißt das: Der Elternteil mit der Kinderzulage braucht einen eigenen Altersvorsorgevertrag und muss förderberechtigt sein, etwa als Arbeitnehmer, Beamter, in der dreijährigen Kindererziehungszeit oder – neu – als Selbständiger mit Steuererklärung.
Was passiert mit bestehenden Riester-Verträgen?
- Riester-Verträge, die vor dem 1. Januar 2027 abgeschlossen werden, haben Bestandsschutz. Dort bleibt die alte Kinderzulage: 300 Euro für Kinder, die ab 2008 geboren sind, 185 Euro für ältere – aber nur bei vollem einkommensabhängigem Mindesteigenbeitrag.
- Wer will, kann in einen neuen Vertrag zu den neuen Bedingungen wechseln, ohne die bisherige Förderung zurückzuzahlen. Ob dabei Wechselkosten anfallen, regelt der Vertrag.
Für Eltern mit kleinem Riester-Beitrag kann der Wechsel interessant sein: Die alte Kinderzulage gab es voll nur, wenn der Gesamtbeitrag 4 % des Vorjahreseinkommens erreichte; die neue gibt es schon bei 300 Euro Eigenbeitrag. Ob sich der Wechsel im Einzelfall lohnt, hängt von den Kosten des alten und des neuen Vertrags ab.
Achtung bei älteren Artikeln: 25 % stand nur im Entwurf
Im Regierungsentwurf vom Februar 2026 war die Kinderzulage noch mit 25 Cent je Euro geplant – die vollen 300 Euro hätte es erst bei 1.200 Euro Eigenbeitrag gegeben (BT-Drs. 21/4088). Das Bundesfinanzministerium nennt für die beschlossene Reform 1 Euro je Euro bis 300 Euro. Texte mit „25 % Kinderzulage“ beziehen sich auf den alten Entwurf.
Kinderzulage, Frühstart-Rente, Kinderdepot: Was ist was?
| Kinderzulage | Frühstart-Rente (geplant) | Kinderdepot | |
|---|---|---|---|
| Wessen Vertrag? | Altersvorsorgedepot eines Elternteils | eigenes Vorsorgedepot des Kindes | Depot auf den Namen des Kindes |
| Staatliches Geld | bis 300 € je Kind und Jahr | 10 € im Monat vom 6. bis 18. Geburtstag | keins |
| Eigenbeitrag nötig? | ja, mind. 120 €, voll ab 300 € | nein | frei |
| Verfügbar | im Alter (Auszahlung frühestens mit 65) | im Alter | mit 18 beim Kind |
Die drei schließen sich nicht aus. Die Kinderzulage verbessert die Rente der Eltern, die Frühstart-Rente baut die Rente des Kindes auf, das Kinderdepot ist für Ausbildung und Start ins Leben. Was aus dem Kindergeld im freien Depot werden kann: Kindergeld anlegen.
Was Eltern jetzt tun können
- Bis Jahresende nichts überstürzen. Neue Altersvorsorgedepots gibt es erst ab 01.01.2027. Ein Riester-Neuabschluss im Dezember 2026 fiele noch unter die alten Regeln.
- Klären, wer die Zulage bekommt – in der Regel der Elternteil, für den das Kindergeld festgesetzt ist – und ob dieser förderberechtigt ist.
- Mindestens 300 Euro im Jahr einplanen, wenn Kinder da sind. Darunter bleibt Kinderzulage liegen.
- Kosten vergleichen, sobald die Anbieter ihre Produkte zeigen. Beim Standardprodukt sind die Effektivkosten laut BMF auf 1,0 % im Jahr gedeckelt.
Kurz gefragt
- Wie hoch ist die Kinderzulage im Altersvorsorgedepot?
- 1 Euro je selbst gespartem Euro, höchstens 300 Euro pro Kind und Jahr. Die volle Zulage gibt es ab 300 Euro Eigenbeitrag im Jahr (Bundesfinanzministerium, Stand 05.05.2026).
- Brauche ich bei zwei Kindern 600 Euro Eigenbeitrag?
- Nein. Die Kinderzulage wird für jedes Kind aus denselben Eigenbeiträgen berechnet. 300 Euro im Jahr reichen für 2 × 300 Euro Kinderzulage, dazu kommen 150 Euro Grundzulage.
- Ab wann gibt es das Altersvorsorgedepot?
- Anbieter dürfen die neuen Verträge ab dem 1. Januar 2027 anbieten.
- Wer bekommt die Kinderzulage, Mutter oder Vater?
- Grundsätzlich der Elternteil, für den das Kindergeld festgesetzt ist. Verheiratete, nicht dauernd getrennt lebende Eltern können sie durch gemeinsame Erklärung dem anderen zuordnen.
- Was passiert mit der Kinderzulage in meinem Riester-Vertrag?
- Riester-Verträge, die vor dem 01.01.2027 abgeschlossen werden, behalten die alte Regel (300 bzw. 185 Euro bei vollem Mindesteigenbeitrag). Ein Wechsel in einen neuen Vertrag ist möglich, ohne die bisherige Förderung zurückzuzahlen.
Quellen
- BMF – Fragen und Antworten zur Reform der geförderten privaten Altersvorsorge
- BMF – Broschüre „Reform der privaten Altersvorsorge“ (PDF)
- Deutscher Bundestag – Drucksache 21/4088 (Gesetzentwurf Altersvorsorgereformgesetz)
Dieser Artikel gibt den Stand des Gesetzentwurfs wieder und ist keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung. Paragraphen beziehen sich auf das Frühstartrentengesetz in der Fassung des Regierungsentwurfs.
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