Ratgeber · 6 Min. Lesezeit
Riester 2027: behalten, umstellen oder ins Altersvorsorgedepot?
Was ab 2027 mit Riester-Verträgen passiert: Bestandsschutz, Umstellen auf die neue Förderung ohne Vertragswechsel, Übertragen ins Altersvorsorgedepot, Beitragsfreistellen. Mit Rechenbeispielen alte gegen neue Zulage.
Von Sandro Günther · veröffentlicht 6.10.2026 · zuletzt geprüft 6.10.2026 · Grundlage: Fragen und Antworten des Bundesfinanzministeriums zur Reform der privaten Altersvorsorge (abgerufen 06.10.2026), § 86 EStG (bisherige Zulageberechnung)
Kurz: Kündigen muss niemand. Riester-Verträge, die vor dem 1. Januar 2027 abgeschlossen werden, haben Bestandsschutz und laufen mit der alten Förderung weiter. Ab 2027 gibt es aber drei weitere Wege – und welcher sich lohnt, hängt vor allem davon ab, wie viel Sie einzahlen und ob Sie den alten Mindesteigenbeitrag schaffen.
Die vier Möglichkeiten im Überblick
| Weg | Was passiert | Förderung | Kosten |
|---|---|---|---|
| 1. Behalten | Vertrag läuft unverändert weiter | alte Riester-Zulage (175 € + Kinderzulage, nur bei vollem Mindesteigenbeitrag) | keine neuen |
| 2. Nur Förderung umstellen | gleicher Vertrag, gleiche Konditionen; Erklärung gegenüber dem Anbieter genügt – auch ohne dessen Zustimmung | neue Zulage (50/25 Cent je Euro + 1 € je Euro Kinderzulage bis 300 €) | keine Wechselkosten |
| 3. Übertragen | Guthaben wandert in einen neuen Vertrag – Altersvorsorgedepot oder Garantieprodukt | neue Zulage; bisherige Förderung muss nicht zurückgezahlt werden | Wechsel-, Abschluss- und Vertriebskosten möglich |
| 4. Beitragsfrei stellen + neu abschließen | Altvertrag ruht mit seinem Guthaben, neue Beiträge gehen in einen neuen Vertrag | neue Zulage; der Bestandsschutz des Altvertrags endet | Kosten des Neuvertrags, Altvertrag kostet weiter Verwaltung |
Quelle für alle vier Wege: Fragen und Antworten des Bundesfinanzministeriums zur Reform (abgerufen am 06.10.2026). Neben dem Altvertrag sind grundsätzlich bis zu zwei weitere neue Altersvorsorgeverträge erlaubt.
Wichtig: Zurück geht nicht
Wer einmal in die neue Förderung gewechselt ist – ob durch Erklärung, Übertragung oder Neuabschluss –, kann nicht mehr in die alte Riester-Förderung zurück. Deshalb lohnt es sich, vorher einmal mit den eigenen Zahlen zu rechnen.
Rechnung: alte gegen neue Zulage
Die alte Zulage gibt es voll nur, wenn der Mindesteigenbeitrag erreicht ist: 4 % der rentenversicherungspflichtigen Einnahmen des Vorjahres (höchstens 2.100 €) abzüglich der Zulagen, mindestens 60 € Sockelbetrag (§ 86 EStG). Wer weniger zahlt, bekommt anteilig weniger. Die neue Zulage hängt nur vom eigenen Beitrag ab.
| Beispiel | Eigenbeitrag im Jahr | alte Riester-Zulage | neue Zulage |
|---|---|---|---|
| 40.000 € Vorjahresbrutto, 1 Kind (geb. ab 2008), kleiner Beitrag | 300 € (25 €/Monat) | rund 127 € (nur 27 % des Mindesteigenbeitrags von 1.125 €) | 450 € |
| dieselbe Person, voller Mindesteigenbeitrag | 1.125 € | 475 € | rund 671 € |
| 60.000 € Vorjahresbrutto, keine Kinder | 1.925 € | 175 € | 540 € |
| Elternteil in Elternzeit ohne Einkommen, 2 Kinder (geb. ab 2008) | 120 € (10 €/Monat) | 775 € (Sockelbetrag 60 € erreicht) | 300 € |
Eigene Rechnung nach § 86 EStG (alt) und den Sätzen des Bundesfinanzministeriums (neu), ohne Sonderausgabenabzug, ohne Berufseinsteigerbonus, ohne mittelbar berechtigten Ehepartner. Neue Zulage selbst ausrechnen: Altersvorsorgedepot-Rechner; die alte bietet der Riester-Rechner der Deutschen Rentenversicherung.
Was die Beispiele zeigen: Wer den alten Mindesteigenbeitrag nicht schafft oder ohne Kinder viel einzahlt, bekommt nach neuem Recht meist mehr Zulage. Wer mit sehr kleinem Beitrag und mehreren Kindern nur den Sockelbetrag zahlt – typisch in der Elternzeit –, fährt mit dem alten Riester-Vertrag oft besser. Der Vorteil kann sich von Jahr zu Jahr drehen; der Wechsel aber ist endgültig.
Umstellen oder übertragen?
- Nur die Förderung umstellen (Weg 2) ist der kleinste Schritt: keine Wechselkosten, kein neuer Vertrag. Garantien, Kosten und Anlage des Altvertrags bleiben, wie sie sind – im Guten wie im Schlechten.
- Übertragen (Weg 3) lohnt sich vor allem, wenn der alte Vertrag teuer ist oder wegen Beitragsgarantie kaum Rendite bringt. Im Altersvorsorgedepot fällt die Pflichtgarantie weg; beim Standardprodukt sind die Effektivkosten laut BMF auf 1,0 % im Jahr gedeckelt. Vorher beim alten Anbieter die Übertragungskosten erfragen und beim neuen die Abschlusskosten.
- Im Übertragungsjahr gilt: Bereits gefördertes Altersvorsorgevermögen wird nicht ein zweites Mal gefördert – nur neue Eigenbeiträge bringen Zulage.
Was später einfacher wird
Innerhalb des neuen Systems sollen Wechsel günstiger werden: Abschlusskosten müssen auf die gesamte Ansparphase verteilt werden, ab fünf Jahren nach Abschluss muss der abgebende Anbieter den Wechsel kostenfrei gewähren, und der neue Anbieter darf höchstens 150 € Verwaltungspauschale verlangen. Auch zu Beginn der Auszahlungsphase ist ein Anbieterwechsel möglich (BMF).
Und die Kinder?
Die Riester-Kinderzulage läuft über den Vertrag eines Elternteils. Im neuen System gibt es 1 € je gespartem Euro bis 300 € je Kind – unabhängig vom Geburtsjahr. Ältere Kinder (vor 2008 geboren) bringen im Altvertrag nur 185 €. Wie die neue Kinderzulage rechnet: Kinderzulage im Altersvorsorgedepot. Die Frühstartrente für das Kind kommt unabhängig davon dazu.
Was Riester-Sparer jetzt tun können
- Nichts kündigen. Eine Kündigung (schädliche Verwendung) kostet die bisherige Förderung; die neuen Wege tun das nicht.
- Letzte Jahresmitteilung heraussuchen: Beitrag, Zulagen, Kosten, Guthaben.
- Alte und neue Zulage für das eigene Einkommen vergleichen – siehe Tabelle und Rechner oben.
- Ab Januar 2027 Angebote vergleichen, bevor Sie übertragen. Umstellen per Erklärung geht jederzeit später auch noch.
Kurz gefragt
- Muss ich meinen Riester-Vertrag 2027 kündigen?
- Nein. Riester-Verträge, die vor dem 1. Januar 2027 abgeschlossen werden, haben Bestandsschutz und laufen mit der bisherigen Förderung weiter.
- Kann ich Riester ins Altersvorsorgedepot übertragen?
- Ja. Das Guthaben kann in ein Altersvorsorgedepot oder ein Garantieprodukt übertragen werden, ohne die bisherige Förderung zurückzuzahlen. Dabei können Wechsel-, Abschluss- und Vertriebskosten anfallen.
- Kann ich die neue Förderung bekommen, ohne den Vertrag zu wechseln?
- Ja. Eine Erklärung gegenüber dem Anbieter genügt, um mit dem bestehenden Riester-Vertrag in die neue Förderung zu wechseln; die Zustimmung des Anbieters ist dafür nicht nötig.
- Kann ich später in die alte Riester-Förderung zurück?
- Nein. Ein Wechsel zurück in die alte steuerliche Förderung ist laut Bundesfinanzministerium nicht möglich.
- Kann ich Riester behalten und zusätzlich ein Altersvorsorgedepot abschließen?
- Ja, neben dem Altvertrag grundsätzlich bis zu zwei neue Verträge. Mit dem Neuabschluss gilt aber die neue Förderung; der Bestandsschutz des Altvertrags endet.
Quellen
- BMF – Fragen und Antworten zur Reform der geförderten privaten Altersvorsorge
- § 86 EStG – Mindesteigenbeitrag (bisheriges Recht)
Dieser Artikel gibt den Stand des Gesetzentwurfs wieder und ist keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung. Paragraphen beziehen sich auf das Frühstartrentengesetz in der Fassung des Regierungsentwurfs.
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