Frühstartrente-Ratgeber

Ratgeber · 6 Min. Lesezeit

Riester 2027: behalten, umstellen oder ins Altersvorsorgedepot?

Was ab 2027 mit Riester-Verträgen passiert: Bestandsschutz, Umstellen auf die neue Förderung ohne Vertragswechsel, Übertragen ins Altersvorsorgedepot, Beitragsfreistellen. Mit Rechenbeispielen alte gegen neue Zulage.

Von Sandro Günther · veröffentlicht 6.10.2026 · zuletzt geprüft 6.10.2026 · Grundlage: Fragen und Antworten des Bundesfinanzministeriums zur Reform der privaten Altersvorsorge (abgerufen 06.10.2026), § 86 EStG (bisherige Zulageberechnung)

Kurz: Kündigen muss niemand. Riester-Verträge, die vor dem 1. Januar 2027 abgeschlossen werden, haben Bestandsschutz und laufen mit der alten Förderung weiter. Ab 2027 gibt es aber drei weitere Wege – und welcher sich lohnt, hängt vor allem davon ab, wie viel Sie einzahlen und ob Sie den alten Mindesteigenbeitrag schaffen.

Die vier Möglichkeiten im Überblick

WegWas passiertFörderungKosten
1. BehaltenVertrag läuft unverändert weiteralte Riester-Zulage (175 € + Kinderzulage, nur bei vollem Mindesteigenbeitrag)keine neuen
2. Nur Förderung umstellengleicher Vertrag, gleiche Konditionen; Erklärung gegenüber dem Anbieter genügt – auch ohne dessen Zustimmungneue Zulage (50/25 Cent je Euro + 1 € je Euro Kinderzulage bis 300 €)keine Wechselkosten
3. ÜbertragenGuthaben wandert in einen neuen Vertrag – Altersvorsorgedepot oder Garantieproduktneue Zulage; bisherige Förderung muss nicht zurückgezahlt werdenWechsel-, Abschluss- und Vertriebskosten möglich
4. Beitragsfrei stellen + neu abschließenAltvertrag ruht mit seinem Guthaben, neue Beiträge gehen in einen neuen Vertragneue Zulage; der Bestandsschutz des Altvertrags endetKosten des Neuvertrags, Altvertrag kostet weiter Verwaltung

Quelle für alle vier Wege: Fragen und Antworten des Bundesfinanzministeriums zur Reform (abgerufen am 06.10.2026). Neben dem Altvertrag sind grundsätzlich bis zu zwei weitere neue Altersvorsorgeverträge erlaubt.

Wichtig: Zurück geht nicht

Wer einmal in die neue Förderung gewechselt ist – ob durch Erklärung, Übertragung oder Neuabschluss –, kann nicht mehr in die alte Riester-Förderung zurück. Deshalb lohnt es sich, vorher einmal mit den eigenen Zahlen zu rechnen.

Rechnung: alte gegen neue Zulage

Die alte Zulage gibt es voll nur, wenn der Mindesteigenbeitrag erreicht ist: 4 % der rentenversicherungspflichtigen Einnahmen des Vorjahres (höchstens 2.100 €) abzüglich der Zulagen, mindestens 60 € Sockelbetrag (§ 86 EStG). Wer weniger zahlt, bekommt anteilig weniger. Die neue Zulage hängt nur vom eigenen Beitrag ab.

BeispielEigenbeitrag im Jahralte Riester-Zulageneue Zulage
40.000 € Vorjahresbrutto, 1 Kind (geb. ab 2008), kleiner Beitrag300 € (25 €/Monat)rund 127 € (nur 27 % des Mindesteigenbeitrags von 1.125 €)450 €
dieselbe Person, voller Mindesteigenbeitrag1.125 €475 €rund 671 €
60.000 € Vorjahresbrutto, keine Kinder1.925 €175 €540 €
Elternteil in Elternzeit ohne Einkommen, 2 Kinder (geb. ab 2008)120 € (10 €/Monat)775 € (Sockelbetrag 60 € erreicht)300 €

Eigene Rechnung nach § 86 EStG (alt) und den Sätzen des Bundesfinanzministeriums (neu), ohne Sonderausgabenabzug, ohne Berufseinsteigerbonus, ohne mittelbar berechtigten Ehepartner. Neue Zulage selbst ausrechnen: Altersvorsorgedepot-Rechner; die alte bietet der Riester-Rechner der Deutschen Rentenversicherung.

Was die Beispiele zeigen: Wer den alten Mindesteigenbeitrag nicht schafft oder ohne Kinder viel einzahlt, bekommt nach neuem Recht meist mehr Zulage. Wer mit sehr kleinem Beitrag und mehreren Kindern nur den Sockelbetrag zahlt – typisch in der Elternzeit –, fährt mit dem alten Riester-Vertrag oft besser. Der Vorteil kann sich von Jahr zu Jahr drehen; der Wechsel aber ist endgültig.

Umstellen oder übertragen?

  • Nur die Förderung umstellen (Weg 2) ist der kleinste Schritt: keine Wechselkosten, kein neuer Vertrag. Garantien, Kosten und Anlage des Altvertrags bleiben, wie sie sind – im Guten wie im Schlechten.
  • Übertragen (Weg 3) lohnt sich vor allem, wenn der alte Vertrag teuer ist oder wegen Beitragsgarantie kaum Rendite bringt. Im Altersvorsorgedepot fällt die Pflichtgarantie weg; beim Standardprodukt sind die Effektivkosten laut BMF auf 1,0 % im Jahr gedeckelt. Vorher beim alten Anbieter die Übertragungskosten erfragen und beim neuen die Abschlusskosten.
  • Im Übertragungsjahr gilt: Bereits gefördertes Altersvorsorgevermögen wird nicht ein zweites Mal gefördert – nur neue Eigenbeiträge bringen Zulage.

Was später einfacher wird

Innerhalb des neuen Systems sollen Wechsel günstiger werden: Abschlusskosten müssen auf die gesamte Ansparphase verteilt werden, ab fünf Jahren nach Abschluss muss der abgebende Anbieter den Wechsel kostenfrei gewähren, und der neue Anbieter darf höchstens 150 € Verwaltungspauschale verlangen. Auch zu Beginn der Auszahlungsphase ist ein Anbieterwechsel möglich (BMF).

Und die Kinder?

Die Riester-Kinderzulage läuft über den Vertrag eines Elternteils. Im neuen System gibt es 1 € je gespartem Euro bis 300 € je Kind – unabhängig vom Geburtsjahr. Ältere Kinder (vor 2008 geboren) bringen im Altvertrag nur 185 €. Wie die neue Kinderzulage rechnet: Kinderzulage im Altersvorsorgedepot. Die Frühstartrente für das Kind kommt unabhängig davon dazu.

Was Riester-Sparer jetzt tun können

  1. Nichts kündigen. Eine Kündigung (schädliche Verwendung) kostet die bisherige Förderung; die neuen Wege tun das nicht.
  2. Letzte Jahresmitteilung heraussuchen: Beitrag, Zulagen, Kosten, Guthaben.
  3. Alte und neue Zulage für das eigene Einkommen vergleichen – siehe Tabelle und Rechner oben.
  4. Ab Januar 2027 Angebote vergleichen, bevor Sie übertragen. Umstellen per Erklärung geht jederzeit später auch noch.
Allgemeine Information, keine Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung. Regeln nach den Angaben des Bundesfinanzministeriums (abgerufen 06.10.2026); maßgeblich sind das Gesetz und die Vertragsbedingungen. Bei Fragen zum eigenen Vertrag helfen z. B. die Verbraucherzentralen.

Kurz gefragt

Muss ich meinen Riester-Vertrag 2027 kündigen?
Nein. Riester-Verträge, die vor dem 1. Januar 2027 abgeschlossen werden, haben Bestandsschutz und laufen mit der bisherigen Förderung weiter.
Kann ich Riester ins Altersvorsorgedepot übertragen?
Ja. Das Guthaben kann in ein Altersvorsorgedepot oder ein Garantieprodukt übertragen werden, ohne die bisherige Förderung zurückzuzahlen. Dabei können Wechsel-, Abschluss- und Vertriebskosten anfallen.
Kann ich die neue Förderung bekommen, ohne den Vertrag zu wechseln?
Ja. Eine Erklärung gegenüber dem Anbieter genügt, um mit dem bestehenden Riester-Vertrag in die neue Förderung zu wechseln; die Zustimmung des Anbieters ist dafür nicht nötig.
Kann ich später in die alte Riester-Förderung zurück?
Nein. Ein Wechsel zurück in die alte steuerliche Förderung ist laut Bundesfinanzministerium nicht möglich.
Kann ich Riester behalten und zusätzlich ein Altersvorsorgedepot abschließen?
Ja, neben dem Altvertrag grundsätzlich bis zu zwei neue Verträge. Mit dem Neuabschluss gilt aber die neue Förderung; der Bestandsschutz des Altvertrags endet.

Quellen

Dieser Artikel gibt den Stand des Gesetzentwurfs wieder und ist keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung. Paragraphen beziehen sich auf das Frühstartrentengesetz in der Fassung des Regierungsentwurfs.

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