Frühstartrente-Ratgeber

Ratgeber · 6 Min. Lesezeit

Altersvorsorgedepot und Frühstartrente: Auszahlung ab wann, wie viel, wie versteuert?

Auszahlung im Altersvorsorgedepot ab 2027: frühestens mit 65, spätestens mit 70, Leibrente oder Auszahlungsplan bis 85, 30 % einmalig, Vererben, Steuer und Krankenkasse. Mit Rechenbeispielen – auch für die Frühstartrente.

Von Sandro Günther · veröffentlicht 7.10.2026 · zuletzt geprüft 7.10.2026 · Grundlage: Fragen und Antworten des Bundesfinanzministeriums zur Reform der privaten Altersvorsorge (abgerufen 07.10.2026), Regierungsentwurf Frühstart-Rente

Kurz: Ausgezahlt wird frühestens ab dem 65. Geburtstag (früher nur, wenn schon eine gesetzliche Altersrente oder Beamtenpension läuft), spätestens ab dem 70. Zu Beginn wählen Sie zwischen lebenslanger Rente und einem Auszahlungsplan bis mindestens 85. Bis zu 30 % dürfen einmalig auf einen Schlag ausgezahlt werden. Versteuert wird die Auszahlung mit dem persönlichen Steuersatz im Alter. Für die Frühstartrente gilt dasselbe Ziel: Geld fürs Alter, nicht für den 18. Geburtstag.

Die Regeln auf einen Blick

FrageRegel laut Bundesfinanzministerium
Frühester BeginnVollendung des 65. Lebensjahres; früher nur, wenn bereits eine gesetzliche Altersrente, Alterssicherung der Landwirte oder Beamten-/Soldatenversorgung gezahlt wird
Spätester BeginnVollendung des 70. Lebensjahres
Formlebenslange Leibrente oder befristeter Auszahlungsplan, der mindestens bis zum 85. Geburtstag läuft (länger möglich)
Einmalbetrageinmalige Teilkapitalauszahlung von bis zu 30 % des Kapitals zu Beginn der Auszahlungsphase – ohne Zweckbindung
Kleine VerträgeAbfindung einer Kleinbetragsrente: Ergibt das Kapital eine Monatsrente von höchstens 1,5 % der Bezugsgröße nach § 18 SGB IV, darf es auf einmal ausgezahlt werden
Anbieterwechselauch zu Beginn der Auszahlungsphase möglich, z. B. vom Depot ohne Verrentung zu einer Versicherung mit Leibrente
Steuernachgelagert mit dem persönlichen Steuersatz (§ 22 Nr. 5 EStG); in der Ansparphase keine Steuer auf Erträge
Vererbenmöglich, aber die Förderung ist zurückzuzahlen – außer bei Übertragung auf einen Vertrag des Ehegatten

Quelle für alle Zeilen: Fragen und Antworten des Bundesfinanzministeriums zur Reform der geförderten privaten Altersvorsorge (abgerufen am 07.10.2026). Maßgeblich ist der im Vertrag vereinbarte Beginn der Auszahlungsphase.

Leibrente oder Auszahlungsplan?

  • Leibrente: feste monatliche Zahlung bis zum Lebensende – auch wenn Sie 100 werden. Dafür ist sie nicht vererbbar; die Zahlungen enden mit dem Tod. Optional lässt sich eine Rentengarantiezeit von 10 oder 20 Jahren vereinbaren, dann erhalten Hinterbliebene die Rente bis zum Ende dieser Zeit.
  • Auszahlungsplan: das Kapital wird über eine feste Zeit verteilt, mindestens bis 85. Was beim Tod noch nicht ausgezahlt ist, kann vererbt werden. Ist der Plan abgelaufen, ist das Geld verbraucht – wer älter wird, bekommt daraus nichts mehr.

Neu gegenüber Riester ist vor allem der Auszahlungsplan bis 85 ohne Pflicht zur Verrentung. Wer im Altersvorsorgedepot ohne Rentenoption spart und doch lieber eine lebenslange Rente will, kann zu Beginn der Auszahlungsphase zu einer Versicherung wechseln.

Rechenbeispiel: Was monatlich herauskommt

Kapital mit 65Auszahlungsplan 65–85, ohne Einmalbetragmit 30 % Einmalbetrag
30.000 €rund 166 € im Monat9.000 € sofort + rund 117 € im Monat
104.000 €rund 577 € im Monat31.200 € sofort + rund 404 € im Monat
330.000 €rund 1.830 € im Monat99.000 € sofort + rund 1.281 € im Monat

Eigene Rechnung: gleichbleibende Monatsbeträge über 240 Monate, 3 % Rendite im Jahr während der Auszahlung, vor Steuern, ohne Kosten, Beträge nicht inflationsbereinigt. Die drei Kapitalbeträge sind die Werte mit 65 aus unserer Frühstart-Rente-Rechnung (nur 10 € vom Staat / plus 25 € / plus 100 € eigener Sparbetrag im Monat, 6 % Rendite). Leibrenten fallen je nach Anbieter und Lebenserwartung anders aus.

Und die Frühstartrente?

Die Frühstartrente ist kein eigenes Sparbuch mit 18, sondern der Anfang eines Altersvorsorgevertrags auf den Namen des Kindes. Mit dem 18. Geburtstag enden die staatlichen 10 Euro, der Vertrag läuft als geförderte private Altersvorsorge weiter, und das geförderte Kapital ist laut Regierungsentwurf grundsätzlich erst ab 65 auszahlbar; bis 18 ist es weder beleihbar noch veräußerbar. Für Ausbildung, Führerschein oder die erste Wohnung ist ein normales Kinderdepot der passende Weg.

Den Ausnahmefall des Bundesfinanzministeriums für alle Altersvorsorgeverträge gibt es auch hier: Kapital kann in der Ansparphase als Altersvorsorge-Eigenheimbetrag in selbst genutztes Wohneigentum fließen („Wohn-Riester“), wenn der Vertrag diese Möglichkeit vorsieht. Ob und wie das für Frühstartrente-Verträge gilt, regelt das endgültige Gesetz – wir aktualisieren diese Seite nach dem Beschluss.

Früher an das Geld? Was erlaubt ist – und was es kostet

  • Erlaubt: Eigenheimbetrag in der Ansparphase, 30 % Einmalbetrag zu Beginn der Auszahlung, Abfindung einer Kleinbetragsrente.
  • „Schädliche Verwendung“: jede andere (Teil-)Auszahlung geförderten Kapitals, etwa eine Kündigung mit Auszahlung vor dem Rentenalter. Dann sind die darauf entfallenden Zulagen und Steuervorteile zurückzuzahlen.
  • Ruhestand außerhalb von EU/EWR: Wer ab Beginn der Auszahlung dort wohnt, löst ebenfalls die Rückzahlung der Förderung aus.
  • Nicht gefördertes Geld (z. B. Beiträge über dem Höchstbetrag von 1.800 € im Jahr) fällt nicht unter diese Rückzahlung.

Steuer und Krankenkasse im Alter

Was auf geförderten Beiträgen beruht – Eigenbeiträge bis 1.800 € im Jahr, Zulagen, Erträge und Wertsteigerungen darauf –, wird bei der Auszahlung voll mit dem persönlichen Steuersatz versteuert. Auszahlungen aus nicht geförderten Beiträgen werden grundsätzlich nur mit dem Ertragsanteil besteuert. Hat ein Vertrag beides, wird aufgeteilt.

Zur Krankenversicherung schreibt das Bundesfinanzministerium in seinen Antworten zur Reform: Leistungen aus privaten Riester-Verträgen sind bei Pflichtversicherten in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung beitragsfrei. Freiwillig Versicherte sollten das mit ihrer Krankenkasse klären.

Bei Grundsicherung im Alter bleibt ein Teil monatlicher, lebenslanger Zusatzrenten anrechnungsfrei (100 € plus 30 % des Rests, derzeit höchstens 281,50 €). Das gilt laut BMF nur für Leistungen bis zum Lebensende – langlaufende Auszahlungspläne sind davon nicht erfasst.

Vererben

Stirbt der Sparer vor oder während eines Auszahlungsplans, ist das Restvermögen vererbbar – die Erben müssen aber Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen. Ohne Abzüge geht es nur, wenn das Kapital auf einen Altersvorsorgevertrag des überlebenden Ehegatten übertragen wird. Eine Leibrente endet mit dem Tod, außer eine Rentengarantiezeit wurde vereinbart.

Wie viel Zulage bis zur Auszahlung zusammenkommt: Altersvorsorgedepot-Rechner. Was aus der Frühstartrente bis 65 werden kann: Frühstartrente-Rechner. Wer heute Riester spart: Riester 2027 – behalten, umstellen oder wechseln?

Allgemeine Information, keine Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung. Regeln nach den Angaben des Bundesfinanzministeriums (abgerufen 07.10.2026) und dem Regierungsentwurf zur Frühstart-Rente; die Frühstart-Rente ist noch nicht beschlossen. Maßgeblich sind das Gesetz und die Vertragsbedingungen.

Kurz gefragt

Ab wann wird das Altersvorsorgedepot ausgezahlt?
Frühestens ab Vollendung des 65. Lebensjahres, spätestens ab dem 70. Früher nur, wenn bereits eine gesetzliche Altersrente, Alterssicherung der Landwirte oder Beamtenversorgung gezahlt wird. Maßgeblich ist der im Vertrag vereinbarte Beginn.
Kann ich mir das Altersvorsorgedepot auf einmal auszahlen lassen?
Nein, nur bis zu 30 % des Kapitals einmalig zu Beginn der Auszahlungsphase. Der Rest fließt als lebenslange Rente oder als Auszahlungsplan bis mindestens 85. Ausnahme: sehr kleine Verträge (Kleinbetragsrente) dürfen abgefunden werden.
Wann wird die Frühstartrente ausgezahlt?
Laut Regierungsentwurf grundsätzlich erst ab 65. Mit 18 enden die staatlichen 10 Euro, der Vertrag läuft als geförderte private Altersvorsorge weiter. Für Ausgaben mit 18 ist ein normales Kinderdepot gedacht.
Wie wird die Auszahlung versteuert?
Was auf geförderten Beiträgen, Zulagen und deren Erträgen beruht, wird voll mit dem persönlichen Steuersatz im Alter versteuert (§ 22 Nr. 5 EStG). Auszahlungen aus nicht geförderten Beiträgen grundsätzlich nur mit dem Ertragsanteil.
Ist das Altersvorsorgedepot vererbbar?
Ja, aber die Erben müssen Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen. Ohne Abzüge nur bei Übertragung auf einen Altersvorsorgevertrag des überlebenden Ehegatten. Eine Leibrente endet mit dem Tod, außer es wurde eine Rentengarantiezeit vereinbart.

Quellen

Dieser Artikel gibt den Stand des Gesetzentwurfs wieder und ist keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung. Paragraphen beziehen sich auf das Frühstartrentengesetz in der Fassung des Regierungsentwurfs.

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