Ratgeber · 4 Min. Lesezeit
Kindergeld 2027: 267 € statt 259 € – Erhöhung und Tabelle
Geplant: Kindergeld ab 1. Januar 2027 267 Euro je Kind (+8 €), ab 2028 272 Euro. Tabelle für 1 bis 5 Kinder, Kinderfreibetrag 2027, Stand des Gesetzes (BT-Drs. 21/8235) – noch nicht beschlossen.
Von Sandro Günther · veröffentlicht 6.10.2026 · zuletzt geprüft 6.10.2026 · Grundlage: Entwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes 2027 (BT-Drs. 21/8235 vom 28.09.2026) – Stand 06.10.2026
Kurz gesagt: Das Kindergeld soll am 1. Januar 2027 von 259 auf 267 Euro im Monat je Kind steigen (+8 Euro) und am 1. Januar 2028 auf 272 Euro (+5 Euro). So steht es im Entwurf des Einkommensteuerreformgesetzes 2027, den das Bundeskabinett am 2. September 2026 beschlossen hat und der seit dem 28. September 2026 dem Bundestag vorliegt (Drucksache 21/8235). Beschlossen ist die Erhöhung noch nicht – Bundestag und Bundesrat müssen zustimmen.
Kindergeld-Tabelle 2026, 2027 und 2028
| Kinder | 2026 (geltend) | 2027 (Entwurf) | 2028 (Entwurf) | mehr pro Jahr 2027 |
|---|---|---|---|---|
| 1 | 259 € | 267 € | 272 € | +96 € |
| 2 | 518 € | 534 € | 544 € | +192 € |
| 3 | 777 € | 801 € | 816 € | +288 € |
| 4 | 1.036 € | 1.068 € | 1.088 € | +384 € |
| 5 | 1.295 € | 1.335 € | 1.360 € | +480 € |
Monatsbeträge zusammen für alle Kinder. Das Kindergeld ist seit 2023 für jedes Kind gleich hoch – es gibt keinen Zuschlag ab dem dritten Kind mehr. Im Jahr sind es 2027 je Kind 3.204 Euro statt 3.108 Euro.
Ab wann gilt die Erhöhung?
Laut Entwurf tritt das Gesetz am 1. Januar 2027 in Kraft; die zweite Stufe auf 272 Euro am 1. Januar 2028 (Artikel 7). Geändert werden § 66 Abs. 1 EStG und § 6 Abs. 1 Bundeskindergeldgesetz. Einen Antrag für die Erhöhung sieht der Entwurf nicht vor – die Familienkasse stellt die Auszahlung technisch um (die Gesetzesbegründung nennt dafür einen einmaligen Umstellungsaufwand bei der Familienkasse).
Der Zeitplan ist eng, aber üblich: Kindergeld-Erhöhungen werden meist im Herbst beschlossen und gelten ab Januar. Den aktuellen Stand der Beratung tragen wir hier nach, sobald sich etwas ändert.
Kinderfreibetrag und Grundfreibetrag 2027
| Betrag (je Kind, beide Eltern zusammen) | 2026 | 2027 (Entwurf) | 2028 (Entwurf) |
|---|---|---|---|
| Kinderfreibetrag (sächliches Existenzminimum) | 6.828 € | 7.128 € | 7.308 € |
| Freibetrag Betreuung, Erziehung, Ausbildung | 2.928 € | 2.928 € | 2.928 € |
| zusammen | 9.756 € | 10.056 € | 10.236 € |
| Grundfreibetrag je Erwachsenem | 12.348 € | 12.564 € | 12.900 € |
Das Finanzamt prüft in der Steuererklärung automatisch, ob Kindergeld oder Kinderfreibeträge günstiger sind (Günstigerprüfung). Die Freibeträge lohnen sich erst bei höheren Einkommen; für die meisten Familien bleibt es beim Kindergeld.
Was 8 Euro mehr im Monat bringen können
8 Euro klingen nach wenig. Wer genau die Erhöhung ab Geburt bis zum 18. Geburtstag in einen ETF-Sparplan fürs Kind steckt, zahlt 1.728 Euro ein; bei angenommenen 6 % Rendite abzüglich 0,2 % Kosten wären es mit 18 rund 3.000 Euro. Mit dem ganzen Kindergeld von 267 Euro wären es eingezahlt 57.672 Euro und in diesem Modell rund 101.000 Euro. Eigene Zahlen rechnet der Kinderdepot-Rechner; wie man das Geld anlegt, steht unter Kindergeld anlegen. Modellrechnung ohne Steuern und Inflation; Renditen schwanken, Verluste sind möglich.
Ebenfalls ab 2027 geplant beziehungsweise beschlossen: das Kindergeld ohne Antrag für Neugeborene und die Frühstart-Rente mit 10 Euro im Monat für Kinder ab 6.
Kurz gefragt
- Wie hoch ist das Kindergeld 2027?
- Geplant sind 267 Euro im Monat je Kind ab 1. Januar 2027, 8 Euro mehr als 2026 (259 Euro). Grundlage ist der Entwurf des Einkommensteuerreformgesetzes 2027 (BT-Drs. 21/8235); beschlossen ist er noch nicht (Stand 06.10.2026).
- Ist die Kindergelderhöhung 2027 schon beschlossen?
- Nein. Das Kabinett hat den Entwurf am 2. September 2026 beschlossen, seit 28. September 2026 liegt er dem Bundestag vor. Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen.
- Wie hoch ist das Kindergeld 2028?
- Laut Entwurf steigt es zum 1. Januar 2028 um weitere 5 Euro auf 272 Euro im Monat je Kind.
- Muss ich die Kindergelderhöhung beantragen?
- Nein, ein Antrag ist im Entwurf nicht vorgesehen. Die Familienkasse stellt den Betrag für alle laufenden Kindergeldfälle um.
- Wie hoch ist der Kinderfreibetrag 2027?
- Laut Entwurf 7.128 Euro je Kind (beide Eltern zusammen, bisher 6.828 Euro), zusammen mit dem Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung (2.928 Euro) 10.056 Euro.
Quellen
- Gesetzentwurf der Bundesregierung: Einkommensteuerreformgesetz 2027, BT-Drs. 21/8235 vom 28.09.2026
- Gesetzentwurf im Bundesrat, BR-Drs. 507/26
- BMF-Pressemitteilung vom 02.09.2026: Bundesregierung bringt Einkommensteuerreform auf den Weg
- § 66 EStG – Höhe des Kindergeldes (geltende Fassung)
- § 32 EStG – Kinder, Freibeträge für Kinder
Dieser Artikel gibt den Stand des Gesetzentwurfs wieder und ist keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung. Paragraphen beziehen sich auf das Frühstartrentengesetz in der Fassung des Regierungsentwurfs.
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