Ratgeber · 6 Min. Lesezeit
Warum die Frühstartrente kommt: Hintergrund, Zeitplan und offene Fragen
Vom Koalitionsvertrag über den Referentenentwurf im Juli bis zur Bundestagsberatung: Wie das Gesetz entstanden ist, was der Staat sich davon verspricht, was es kostet und wo Kritik ansetzt.
Von Sandro Günther · veröffentlicht 14.9.2026 · zuletzt geprüft 14.9.2026 · Grundlage: Regierungsentwurf, noch nicht beschlossen
Der Weg bis hierher
- 2025 – Koalitionsvertrag: CDU/CSU und SPD vereinbaren eine „Frühstart-Rente“: 10 Euro pro Monat vom Staat für jedes Kind ab dem sechsten Lebensjahr in ein Altersvorsorgedepot.
- 26. Mai 2026 – Altersvorsorgereformgesetz: Die private Altersvorsorge wird neu geordnet; das Altersvorsorgedepot als Produktform entsteht. Die Frühstartrente docht daran an.
- 21. Juli 2026 – Referentenentwurf: Das Bundesfinanzministerium veröffentlicht den Entwurf des Frühstartrentengesetzes und leitet die Verbändeanhörung ein.
- 12.08.2026 – Kabinettsbeschluss: Die Bundesregierung beschließt den Regierungsentwurf und leitet ihn als besonders eilbedürftig dem Bundesrat zu (BR-Drs. 445/26).
- 7. September 2026 – Bundestag: Der Entwurf geht als BT-Drs. 21/7864 in den Bundestag. Erste Lesung, Ausschussberatung und Anhörung folgen im Herbst.
- Ziel – 01.01.2027: Inkrafttreten; Auszahlungen ab 2027 für den Jahrgang 2020, rückwirkend für 2026.
Was der Staat sich davon verspricht
Die Begründung des Entwurfs nennt zwei Ziele. Erstens soll jedes Kind unabhängig von Einkommen und Finanzwissen der Eltern früh Kapital für das Alter aufbauen – deshalb die kollektive Anlage für alle, deren Eltern keinen Vertrag abschließen. Zweitens soll die Finanzkompetenz steigen: Wer als Kind erlebt, wie ein Depot wächst und schwankt, geht später gelassener mit Kapitalmarktanlagen um. Deutschland liegt bei der Aktienbeteiligung im europäischen Vergleich weiterhin hinten.
Was es kostet
Der Bund rechnet mit 198 Millionen Euro im Jahr 2027, ansteigend auf 411 Millionen Euro im Jahr 2030, wenn fünf Jahrgänge gefördert werden. Dazu kommen Verwaltungskosten bei Bundeszentralamt für Steuern und Zulagenstelle. Ab 2028 wird ein Sondervermögen „Frühstartrente“ für die kollektive Anlage eingerichtet, verwaltet von der Deutschen Bundesbank.
Wo es hakt
- Produktzulassung: Die Anbieter müssen ihre Verträge zertifizieren lassen. Branchenmedien berichten, dass das Tempo beim Gesetz höher ist als bei der Produktentwicklung – möglich, dass Anfang 2027 zunächst wenige Anbieter am Start sind.
- Alt-Jahrgänge: Wer 2019 oder früher geboren ist, geht leer aus. Das ist der häufigste Kritikpunkt von Eltern.
- Zwölf Jahre × 10 Euro: Kritiker halten den Betrag für symbolisch. Befürworter verweisen auf den Bildungseffekt und den langen Anlagehorizont.
- Bindung bis 65: Das geförderte Kapital ist über Jahrzehnte gesperrt. Für Familien, die Flexibilität wollen, bleibt daneben das normale Junior-Depot.
Wie wahrscheinlich ist der Beschluss?
Hoch. Es ist ein Koalitionsprojekt mit Mehrheit im Bundestag, die Bundesregierung hat den Entwurf als eilbedürftig eingebracht und der Zeitplan ist auf den 1. Januar 2027 ausgelegt. Realistische Risiken sind Verzögerungen um einige Monate und Änderungen an Details – etwa an Jahrgängen, Beträgen oder den Anforderungen an die Anbieter. Wir aktualisieren diese Seite nach jeder Lesung.
Quellen
- BMF-Pressemitteilung zum Kabinettsbeschluss (12.08.2026)
- BMF: Gesetzentwurf und Dokumente zur Frühstartrente
- Deutsche Rentenversicherung: Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf zur Frühstartrente (13.08.2026)
- Deutscher Bundestag (hib): Frühstartrente für Kinder soll schrittweise kommen
- DIP – Vorgang „Gesetz zur Einführung einer Frühstartrente“
Dieser Artikel gibt den Stand des Gesetzentwurfs wieder und ist keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung. Paragraphen beziehen sich auf das Frühstartrentengesetz in der Fassung des Regierungsentwurfs.
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