Geld für Enkel anlegen: Welcher Weg passt?
Großeltern haben drei Möglichkeiten: ein Depot auf den Namen des Enkels (die Eltern verwalten es), dasselbe mit Ausschluss der Eltern (§ 1638 BGB) oder ein eigenes Depot, das sie später übertragen. Die Wege unterscheiden sich bei Steuer, Kontrolle und dem, was im Pflegefall passiert. Der Rechner zeigt alle drei nebeneinander.
Depot auf den Namen des Enkels – passt zu Ihren Wünschen
26.328 €
Steuer bis 18: 0 € (Freibeträge des Kindes)
Eltern verwalten das Depot
Einzahlung 2026 sicher vor Rückforderung ab 2036
Wie links, Eltern ausgeschlossen (§ 1638 BGB)
26.328 €
Steuer bis 18: 0 €
Verwaltung durch einen Pfleger statt der Eltern
schriftliche Bestimmung bei jeder Schenkung
Eigenes Depot der Großeltern
25.496 €
laufende Steuer: 833 €
Großeltern behalten volle Kontrolle
Geld zählt im Pflegefall weiter als ihr Vermögen
Eingezahlt: 14.000 € · Wertzuwachs bis zum 18. Geburtstag: 12.328 €
Modellrechnung: thesaurierender Aktien-ETF, monatliche Einzahlung, Vorabpauschale mit Basiszins 3,20 % (2026) und 30 % Teilfreistellung, Abgeltungsteuer 26,375 % ohne Kirchensteuer. Kursgewinne werden erst beim Verkauf besteuert und sind hier nicht enthalten. Stand Oktober 2026. Keine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung.
Kinderdepots, in die Großeltern direkt einzahlen können
AnzeigeEröffnen müssen die Eltern. Danach zahlen Großeltern als Sparpate oder per Dauerauftrag ein.
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Die drei Wege im Vergleich
| Depot des Enkels | Enkel-Depot, Eltern ausgeschlossen | Depot der Großeltern | |
|---|---|---|---|
| Wem gehört das Geld? | dem Enkel | dem Enkel | den Großeltern |
| Wer verwaltet bis 18? | die Eltern | ein Pfleger (§ 1809 BGB) | die Großeltern |
| Steuer auf Erträge | meist 0 € | meist 0 € | Abgeltungsteuer über 1.000 € |
| Pflegefall der Großeltern | nach 10 Jahren sicher | nach 10 Jahren sicher | zählt voll als ihr Vermögen |
| Ab 18 | Enkel verfügt frei | Enkel verfügt frei | Großeltern entscheiden |
Häufige Fragen
Können Großeltern selbst ein Depot für den Enkel eröffnen?
In der Regel nicht. Ein Kinderdepot eröffnen die gesetzlichen Vertreter, also die Eltern (§ 1629 BGB). Großeltern zahlen ein: als „Sparpate“ bei Trade Republic oder Scalable Capital, per Überweisung oder Dauerauftrag bei Consorsbank und anderen Banken. Wer selbst bestimmen will, eröffnet ein Depot auf den eigenen Namen.
Wie lege ich Geld für den Enkel an, ohne dass die Eltern darauf zugreifen?
Zwei Wege: (1) Bei der Schenkung schriftlich bestimmen, dass die Eltern das Geld nicht verwalten dürfen (§ 1638 BGB). Dann verwaltet ein vom Familiengericht bestellter Pfleger (§ 1809 BGB). (2) Das Depot auf den eigenen Namen führen und erst später übertragen, etwa mit einem Vertrag zugunsten des Enkels auf den Todesfall (§§ 328, 331 BGB). Mit dem 18. Geburtstag verfügt der Enkel in beiden Fällen frei über alles, was ihm gehört.
Wie viel dürfen Großeltern dem Enkel steuerfrei schenken?
200.000 € je Großelternteil innerhalb von zehn Jahren, beide Großeltern zusammen also 400.000 €. Ist der Elternteil des Enkels verstorben, sind es 400.000 € je Großelternteil (§ 16 ErbStG). Schenkungen derselben Person innerhalb von zehn Jahren werden zusammengerechnet (§ 14 ErbStG). Übliche Gelegenheitsgeschenke zu Geburtstag oder Weihnachten bleiben steuerfrei (§ 13 Abs. 1 Nr. 14 ErbStG).
Muss ich die Schenkung an den Enkel dem Finanzamt melden?
Ja, grundsätzlich innerhalb von drei Monaten, schriftlich und formlos (§ 30 ErbStG) – auch wenn keine Steuer anfällt. Ausgenommen sind übliche Gelegenheitsgeschenke.
Kann das Sozialamt das Geld zurückholen, wenn Oma ins Pflegeheim muss?
Ja, wenn die Großeltern ihren Unterhalt nicht mehr bestreiten können: Sie dürfen die Schenkung zurückfordern (§ 528 BGB), das Sozialamt kann diesen Anspruch auf sich überleiten (§ 93 SGB XII). Ausgeschlossen ist das, wenn seit der Schenkung zehn Jahre vergangen sind (§ 529 BGB). Die Frist läuft für jede Einzahlung einzeln. Geld im eigenen Depot der Großeltern ist gar nicht geschützt – es ist ihr Vermögen.
Wer zahlt Steuer auf die Erträge?
Der Depotinhaber. Im Depot des Enkels nutzt das Kind seinen Sparer-Pauschbetrag von 1.000 € und mit NV-Bescheinigung den Grundfreibetrag (2026: 12.348 €) – bis 18 fällt so praktisch nie Steuer an. Im Depot der Großeltern zählen die Erträge zu ihren eigenen; ist ihr Pauschbetrag schon ausgeschöpft, kostet das jedes Jahr Abgeltungsteuer.
Dürfen Großeltern in die Frühstart-Rente einzahlen?
Laut Gesetzentwurf ja: Dritte wie Großeltern dürfen bis zu 6.840 € im Jahr privat einzahlen, das Geld ist dann aber bis 65 gebunden (BMF-FAQ, Stand 14.08.2026). Das Gesetz ist noch nicht beschlossen.
So ist gerechnet
- Einmalbetrag sofort, Sparrate monatlich bis zum 18. Geburtstag, Rendite nach Kosten mit monatlicher Verzinsung.
- Großeltern-Depot: jedes Jahr Vorabpauschale = Wert zu Jahresbeginn × 3,20 % × 0,7, höchstens der Wertzuwachs; davon 70 % steuerpflichtig (Teilfreistellung), soweit der Pauschbetrag nicht reicht, mit 26,375 %.
- Enkel-Depot: 0 € Steuer, solange die Erträge unter Pauschbetrag plus Grundfreibetrag des Kindes bleiben.
- Kursgewinne beim späteren Verkauf und Kirchensteuer sind nicht enthalten.
Mehr dazu: Kinderdepot und Steuern · Kinderdepot eröffnen · Frühstartrente-Rechner
Allgemeine Information, keine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung. Für einen Ausschluss der Eltern nach § 1638 BGB oder größere Beträge Notar oder Steuerberatung einbeziehen.