Jahrgänge · Kind geboren 2019 · heute 7 Jahre
Frühstartrente für Jahrgang 2019: keine staatlichen 10 Euro – und was trotzdem geht
Ein Kind des Jahrgangs 2019 ist 2026 bereits 7 Jahre alt. Der Regierungsentwurf startet die Frühstartrente mit dem Geburtsjahrgang 2020 – den Kindern, die 2026 sechs werden. Ältere Jahrgänge erhalten keine staatlichen Zahlungen. Sie dürfen einen Frühstartrente-Vertrag abschließen, aber ohne die 10 Euro.
Warum der Gesetzgeber so entscheidet
Die Begründung nennt zwei Gründe: Der Anlagehorizont soll bei allen Geförderten gleich lang sein (zwölf Jahre), und das Programm soll finanzierbar bleiben – 198 Millionen Euro 2027, 411 Millionen Euro 2030 allein für die nachrückenden Jahrgänge. Ein Nachholen für ältere Kinder hätte den Ansatz vervielfacht.
Was für ein 2019er-Kind trotzdem geht
- Junior-Depot mit ETF-Sparplan: Dieselbe Anlage wie in der Frühstartrente, ohne Zuschuss, dafür ohne Bindung bis 65. Bei 50 €/Monat und 6 % bis zum 18. Geburtstag: 9.100 € (bis 2037).
- Frühstartrente-Vertrag ohne Förderung: nur sinnvoll, wenn Anbieter dafür besonders günstige Konditionen bieten – heute unbekannt.
- Geschwisterkind ab Jahrgang 2020: Für jüngere Geschwister gilt die Förderung – Jahrgang 2020, 2021, 2022.
Kann sich das noch ändern?
Die Jahrgangsgrenze ist der häufigste Kritikpunkt von Eltern und Teil der Bundesrats-Stellungnahme. Der Bundestag kann sie im Verfahren verschieben. Wir aktualisieren diese Seite nach jeder Lesung.
Kurz gefragt
- Bekommt ein 2019 geborenes Kind die Frühstartrente?
- Nach dem Regierungsentwurf nicht. Gefördert werden Kinder ab Jahrgang 2020. Ein Frühstartrente-Vertrag ohne staatliche Zuwendung ist möglich, lohnt aber gegenüber einem Junior-Depot nur bei besseren Konditionen.
- Kann sich das im Bundestag noch ändern?
- Ja. Die Jahrgangsgrenze ist ein häufiger Kritikpunkt. Wir aktualisieren diese Seite nach jeder Lesung; die Warteliste informiert dich.
Quellen
- Gesetzentwurf der Bundesregierung, BT-Drs. 21/7864 (07.09.2026)
- Deutsche Rentenversicherung: Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf zur Frühstartrente (13.08.2026)
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