Frühstartrente-Ratgeber

Jahrgänge · Kind geboren 2017 · heute 9 Jahre

Frühstartrente für Jahrgang 2017: keine staatlichen 10 Euro – und was trotzdem geht

Ein Kind des Jahrgangs 2017 ist 2026 bereits 9 Jahre alt. Der Regierungsentwurf startet die Frühstartrente mit dem Geburtsjahrgang 2020 – den Kindern, die 2026 sechs werden. Ältere Jahrgänge erhalten keine staatlichen Zahlungen. Sie dürfen einen Frühstartrente-Vertrag abschließen, aber ohne die 10 Euro.

Warum der Gesetzgeber so entscheidet

Die Begründung nennt zwei Gründe: Der Anlagehorizont soll bei allen Geförderten gleich lang sein (zwölf Jahre), und das Programm soll finanzierbar bleiben – 198 Millionen Euro 2027, 411 Millionen Euro 2030 allein für die nachrückenden Jahrgänge. Ein Nachholen für ältere Kinder hätte den Ansatz vervielfacht.

Was für ein 2017er-Kind trotzdem geht

  • Junior-Depot mit ETF-Sparplan: Dieselbe Anlage wie in der Frühstartrente, ohne Zuschuss, dafür ohne Bindung bis 65. Bei 50 €/Monat und 6 % bis zum 18. Geburtstag: 7.000 € (bis 2035).
  • Frühstartrente-Vertrag ohne Förderung: nur sinnvoll, wenn Anbieter dafür besonders günstige Konditionen bieten – heute unbekannt.
  • Geschwisterkind ab Jahrgang 2020: Für jüngere Geschwister gilt die Förderung – Jahrgang 2020, 2021, 2022.

Kann sich das noch ändern?

Die Jahrgangsgrenze ist der häufigste Kritikpunkt von Eltern und Teil der Bundesrats-Stellungnahme. Der Bundestag kann sie im Verfahren verschieben. Wir aktualisieren diese Seite nach jeder Lesung.

Kurz gefragt

Bekommt ein 2017 geborenes Kind die Frühstartrente?
Nach dem Regierungsentwurf nicht. Gefördert werden Kinder ab Jahrgang 2020. Ein Frühstartrente-Vertrag ohne staatliche Zuwendung ist möglich, lohnt aber gegenüber einem Junior-Depot nur bei besseren Konditionen.
Kann sich das im Bundestag noch ändern?
Ja. Die Jahrgangsgrenze ist ein häufiger Kritikpunkt. Wir aktualisieren diese Seite nach jeder Lesung; die Warteliste informiert dich.

Quellen

Andere Jahrgänge: 20152016201820192020202120222023202420252026

Bescheid bekommen, sobald die ersten Anbieter zugelassen sind

Wir schreiben nur, wenn es etwas Neues gibt: Bundestagsbeschluss, erste zertifizierte Anbieter, Antragsstart. Kein Newsletter-Spam, jederzeit abbestellbar.

Mit dem Eintragen stimmst du zu, dass wir deine E-Mail-Adresse für diese Benachrichtigungen speichern. Details in der Datenschutzerklärung.

Betreiberin Saguttarius Capital GmbH. Keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung.